Deutsches Seeschifffahrtsrecht

Im Rahmen der Anerkennung ausländischer Befähigungszeugnisse müssen:

  • EU-Kapitäne Kenntnisse im deutschen Seeschifffahrtsrecht und der deutschen Sprache durch Teilnahme an einem neuntägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen.
  • Offiziere auf Führungsebene die Teilnahme an einem eintägigen zugelassenen Lehrgang im deutschen Seeschifffahrtsrecht nachweisen. Zur Führungsebene gehören: Erster Offizier, Leiter der Maschinenanlage, Zweiter Technischer Offizier.

Weitere Informationen über die Anerkennung ausländischer Bescheinigungen sowie zu den Voraussetzungen für die Anerkennung finden Sie hier.