ARPA / Radar

Grundsätzlich erfüllen alle Seeleute, die ein deutsches nautisches Befähigungszeugnis gemäß Regel II/1, II/2 oder II/3 ohne Einschränkung hinsichtlich ARPA haben, auch die Standards der ARPA-Basisausbildung.

  • Alle übrigen nautischen Offiziere und Kapitäne, die ein Befähigungszeugnis ohne entsprechende Einschränkung wollen, müssen diesen Lehrgang absolvieren.
  • Dieser Lehrgang muss nur einmal absolviert werden; eine Wiederholung ist nicht erforderlich.