Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de
Rechenhilfe Seefahrtzeiten
Die Rechenhilfe Seefahrzeiten hilft Ihnen bei der Berechnung der erforderlichen Seefahrtzeiten für einen Antrag auf Erstausstellung oder Gültigkeitsverlängerung von Bescheinigungen für Seeleute.
Sie ist nur eine Unterstützung - eine offizielle Anerkennung der Seefahrtzeiten erfolgt durch das BSH!
Mit der Rechenhilfe können Sie selbst ausrechnen, ob Sie bereits genügend Seefahrzeiten erreicht haben. Ist das der Fall, können Sie Ihren Antrag auf Erstausstellung oder Gültigkeitsverlängerung stellen. Diesem Antrag fügen Sie dann einfach das ausgedruckte Ergebnis der Rechenhilfe bei. Die Anträge finden Sie unter Anträge und Dokumente
Die Dauer der Seefahrtzeiten wird in "Monaten" angegeben. Der Ausdruck "Monat" bedeutet:
- entweder einen Kalendermonat
- oder, soweit es sich um mehrere Zeiträume von jeweils weniger als einen Kalendermonat handelt, einen zusammengesetzten Zeitraum von 30 Tagen.
Tipps zur Rechenhilfe:
- Es werden nur Netto-Fahrzeiten angerechnet!
- Sie benötigen insgesamt 36 Monate Netto-Seefahrzeit zum Erwerb BZ-NK und BZ-TLM.
- Nach 12 Monaten Fahrtzeit als NWO/NEO < BRZ 3.000 oder als TWO zählt die weitere Fahrtzeit als NEO/NEO < BRZ 3.000 und als TZO doppelt (d.h. Sie können diese Fahrtzeit doppelt in den Rechner eintragen).
- Fahrtzeit als TLM < 3.000 kW kann nur mit maximal 6 Monaten TZO-Fahrtzeit angerechnet werden.