Gebühren
Das BSH berechnet für das Ausstellen von Bescheinigungen für Seeleute Gebühren. Den entsprechenden Gebührenbescheid erhalten Sie mit den übrigen Unterlagen (Bescheid, Zeugnisse, Nachweise). Erst dann müssen Sie die Gebühren bezahlen.
Sie können diese überweisen oder per Lastschrift von Ihrem Konto abbuchen lassen. Wenn Sie dem BSH eine Ermächtigung zum Einzug der Gebühren erteilen möchten, benutzen Sie dafür bitte das Formular "SEPA-Lastschriftmandat". Damit können Gebühren auch europaweit per Lastschrift eingezogen werden.
Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und fügen Sie es im Original Ihrem Antrag an das BSH bei. Wir leiten das Formular an die Bundeskasse weiter. Sie müssen keine Mandatsreferenznummer eintragen; sie wird vom Zahlungsempfänger eingetragen.
Unternehmen, die für ihre Beschäftigten die Gebühr übernehmen und das "SEPA-Lastschriftmandat" nutzen möchten, müssen das Mandat für jeden Beschäftigten einzeln unterschreiben und dem Antrag im Original beifügen.
- SEPA-Lastschriftmandat (ehemals: Einzugsermächtigung)
Die Gebühren betragen nach der Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV):
Lfd. Nr. |
Gebührentatbestand |
Gebühr in Euro |
12 |
Erteilung, Ersatzausfertigung von (je Bescheinigung / Bescheid): |
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Befähigungszeugnissen, Befähigungsnachweisen und Seefunkzeugnissen einschließlich einer Gültigkeitsverlängerung |
50 € 1 |
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Anerkennungsvermerken und Gleichwertigkeitsbescheinigungen |
100 € 2 |
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Genehmigungen gemäß Artikel VIII STCW-Übereinkommen |
145 € |
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Genehmigungen einer Abweichung von den vorgeschriebenen Ausbildungsgängen |
50 € |
|
Lfd. Nr. |
Gebührentatbestand |
Gebühr in Euro |
13 |
vereinfachte Prüfungen Seefunk (je Versuch) |
40 € |
16 |
Erteilung, Ersatzausfertigung eines Seeleute-Ausweises |
25 € |
1 Gebührenermäßigung:
Die Gebühr von 50 Euro kann auf 25 Euro ermäßigt werden, wenn Sie mehrere Anträge gleichzeitig und mit vollständigen Unterlagen einreichen. Nur dann kann das BSH mehrere Bescheinigungen gleichzeitig für Sie ausstellen und die Ermäßigung einräumen.
Empfehlung:
Bitte prüfen Sie, ob Sie mehrere Anträge gleichzeitig stellen können. Das gilt besonders nach Abschluss des Schulbesuches, bei Befähigungszeugnissen der nächsthöheren Kategorie (Erster Offizier, Kapitän, Zweiter Technischer Offizier, Leiter der Maschinenanlage) und bei Gültigkeitsverlängerungen.
2 Für jeden anzuerkennenden Bereich (Nautik, Seefunk, Technik, Tankschifffahrt) wird ein Anerkennungsvermerk beziehungsweise eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt und die Gebühr fällig.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.