Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg


Weitere Kontaktmöglichkeiten

Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de

Erstausstellung

Erstausstellung von Bescheinigungen für Seeleute

Das BSH ist zuständig für die Erteilung aller Bescheinigungen für Seeleute; dazu gehört auch der Seeleute-Ausweis.

Ausnahme: Das Seemannsamt Rostock ist ausschließlich zuständig für die Erstausstellung von Befähigungszeugnissen zum Nautischen Wachoffizier (NWO), Technischen Wachoffizier (TWO) und Elektrotechnischen Schiffsoffizier (ETO), wenn die Antragsteller Absolventen der seefahrtbezogenen Hochschule / Fachschule in Warnemünde waren. Soweit die Ausbildung nicht dem Regelbildungsgang entsprach, ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zuständig.

Voraussetzungen

Für die Erstausstellung einer Bescheinigung müssen Sie diverse Voraussetzungen erfüllen. Einzelheiten dazu finden Sie in den entsprechenden Antragsformularen.
Zu diesen Voraussetzungen gehören eventuell bestimmte Seefahrtzeiten. Angaben dazu finden Sie in den Informationen zu Seefahrtzeiten und Schiffen.

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Antragsformulare

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Sie können immer nur ein Formular bearbeiten (nicht mehrere zeitgleich).
  • Sie müssen Ihre Anträge per Post oder Fax an das BSH senden (Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich).
  • Der Umwelt zuliebe: Bitte schicken Sie Ihre Anträge ohne Hüllen / Mappen aus Kunststoff an das BSH.

Datenschutzerklärung

Wenn für einen Seemann mehrere Bescheinigungen gleichzeitig ausgestellt werden, können die Gebühren reduziert werden. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Gebühren.

bild erstausstellung

Ersatzausstellung

Für Ersatzausstellung von Seefunkzeugnissen, die nicht vom BSH ausgestellt worden sind, wenden Sie sich bitte an den Deutschen Seglerverband e.V., Gründgenstraße 18, 22309 Hamburg.

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