Referat S 12
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Telefon: +49 40 31 90-71 25
Fax: +49 40 31 90-50 10
E-Mail: zeugnisse@bsh.de
Ausbildungsberichtshefte (Training Record Books)
Praktische Ausbildung und Seefahrtzeit
Seeleute, die in Deutschland ein Befähigungszeugnis oder einen Befähigungsnachweis erwerben möchten, müssen neben den allgemeinen Voraussetzungen eine der folgend beschriebenen praktische Ausbildung und Seefahrtzeit absolvieren.
Für den Erwerb
- eines nautischen Befähigungszeugnisses eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Schiffsmechaniker oder als nautischer Offiziersassistent (NOA),
- eines technischen Befähigungszeugnisses eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Schiffsmechaniker oder als technischer Offiziersassistent (TOA) oder
- eines elektrotechnischen Befähigungszeugnisses eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als elektrotechnischer Offiziersassistent (ETOA).
Darüber hinaus kann die NOA-, TOA- bzw. ETOA-Seefahrtzeit auch mit einem schulrechtlichen Praktikum oder mit Praxissemestern erreicht werden.
Für den Erwerb
- eines Befähigungsnachweises Vollmatrose für den Decksbereich eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Schiffsmechaniker oder als Vollmatroseanwärter Deck (NMA) oder
- für den Erwerb eines Befähigungsnachweises Vollmatrose für den Maschinenbereich eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Schiffsmechaniker oder als Vollmatroseanwärter Maschine (TMA).
Ausbildungsberichtshefte
Die strukturierte praktische Ausbildung und Seefahrtzeit muss in einem Ausbildungsberichtsheft dokumentiert werden. Dieses setzt sich zusammen aus dem betrieblichen Ausbildungsplan, dem Tätigkeitsnachweis (hier muss täglich die Tätigkeit beschrieben werden) sowie bei Offiziersassistenten dem Schiffsdatenblatt (es muss auf jedem Schiff ausgefüllt werden). In den Ausbildungsberichtsheften bestätigen die verantwortlichen Ausbilder, dass mit der Ausbildung an Bord die entsprechenden Anforderungen des STCW-Übereinkommens erfüllt wurden.
Die Ausbildungsberichtshefte werden - bis auf das Ausbildungsberichtsheft für Schiffsmechaniker - vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben und im Buchhandel verkauft. Es gibt jeweils ein eigenes Ausbildungsberichtsheft für folgende strukturierte Ausbildungen und Seefahrtzeiten:
Ausbildungsberichtsheft für Schiffsmechaniker
- ist enthalten in dem „Ausbildungsordner für die Ausbildung zum Schiffsmechaniker“, der von der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS ) herausgegeben wird
Ausbildungsberichtsheft NOA
Ausbildungsberichtsheft TOA
Ausbildungsberichtsheft ETOA
Ausbildungsberichtsheft NMA
Ausbildungsberichtsheft TMA
Ausbildungsberichtsheft ESA
Rechtsgrundlagen
Die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit ist geregelt durch die:
- Richtlinien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt
- Richtlinien für die Ausbildung von technischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt
- Richtlinie für die Ausbildung von elektrotechnischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt
- Richtlinien für die zugelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter Deck
- Richtlinien für die zugelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit für Vollmatroseanwärter Maschine
- Richtlinien für die zugelassene praktische Ausbildung und Seefahrtzeit für Schiffselektrikeranwärter
Die Einhaltung der Richtlinie wird überwacht von:
- der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e.V. (BBS), wenn diese eine Ausbildungsbescheinigung erteilt hat,
- den Fach- und Fachhochschulen, wenn entsprechende Ausbildungsgänge an den Schulen eingerichtet sind (z.B. Praxissemesterstudium) sowie
- dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (Referat S12) für Vollmatroseanwärter und Schiffselektrikeranwärter.
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