BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Prüf- und Zertifizierungsstelle
Brandstwiete 1
20457 Hamburg
Telefon: +49 40 361 37-0
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: MED@BG-Verkehr.de
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Karin Andersen
Telefon: +49 40 3190 - 7315
Fax: +49 40 3190 - 5000
E-Mail: NavCom@bsh.de
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 15
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg
Katrin Ewert
Telefon: +49 40 31 90 74 10
Fax: +49 40 31 90 5000
E-Mail: ballastwasser@bsh.de
Zulassung · Zugelassene Ausrüstung
- Internationale Vorgaben
- EU-Vorgaben und EU-Zulassung (MED)
- Informationen zum Brexit
- Zugelassene Schiffsausrüstung (MED)
- Gegenseitiges Anerkennungsabkommen EU-USA
- Ballastwasser-Behandlungssysteme
Internationale Vorgaben
Die internationale Schifffahrtsorganisation IMO legt in ihren Regelwerken unter anderem die Art und den Umfang der notwendigen Ausrüstung auf Seeschiffen fest. Das SOLAS-Übereinkommen (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See / International Convention for the Safety of Life at Sea) gibt einen internationalen Mindeststandard für die Sicherheit auf Handelsschiffen vor. Für Fischereifahrzeuge mit 24 Metern und mehr Länge enthält dagegen das Internationale Übereinkommen von Torremolinos (Torremolinos International Convention) die wichtigsten Regelungen zur Ausrüstung.
Diese internationalen Regelwerke schreiben vor, welche Ausrüstung an Bord welcher Schiffe installiert bzw. mitgeführt werden muss. Hier finden Sie weitere Informationen zu internationalen Vorgaben mit Anforderungen an Schiffsausrüstung.
EU-Vorgaben und EU-Zulassung (MED)
In Umsetzung der internationalen Vorgaben wird in der EU das Verfahren der Zulassung von Schiffsausrüstung durch die Schiffsausrüstungsrichtlinie (Marine Equipment Directive - MED) und die jeweils aktuelle Durchführungsverordnung geregelt. Damit gilt die MED auch für Schiffe unter deutscher Flagge. Eine Liste der zulassungspflichtigen Schiffsausrüstung mit den anzuwendenden Leistungs- und Prüfnormen ist in der jeweiligen Durchführungsverordnung zur MED veröffentlicht.
Diese Ausrüstung unterliegt einem EU-Konformitätsbewertungsverfahren und benötigt eine EU-Zulassung von einer Notifizierten Stelle (notified body). Bei einer EU-Zulassung darf der Hersteller ein symbolisiertes Steuerrad ("wheelmark") als Konformitätskennzeichen, die Kennnummer der notifizierten Stelle und das Jahr der Kennzeichnung am Gerät anbringen. Er muss die Ausrüstung so kennzeichnen, damit sie in der gesamten EU (sowie Norwegen, Liechtenstein, Island) ohne weitere nationale Zulassung in Verkehr gebracht, an Bord installiert und benutzt werden kann.
Für nicht nach der MED zulassungspflichtige Schiffsaurüstung ist eine nationale Zulassung durch den Flaggenstaat erforderlich. Nationale Zulassungen anderer EU-Mitgliedsstaaten werden anerkannt, wenn sie dem internationalen Regelwerk entsprechen. Hier finden Sie Informationen über die Nationale Zulassung von Navigations-, Funk- und COLREG-Ausrüstung durch das BSH.
Informationen zum Brexit
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wirkt sich auch auf bereits zugelassene Ausrüstung und neue Zulassungen aus. Hier finden Sie Informationen zum Brexit und die Auswirkungen auf Schiffsausrüstung sowie zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigtem Königreich. Die Mitteilung der Europäischen Kommission zu diesem Austrittsabkommen gilt gemäß ihrem Anhang ausdrücklich auch für MED-Schiffsausrüstung.
Zugelassene Schiffsausrüstung (MED)
Eine Übersicht der europaweit zugelassenen Schiffsausrüstung finden Sie in der MED Datenbank der EU Kommission. Nach einer Registrierung finden Sie dort unter anderem:
- Hersteller, Produktinformationen, Zulassungsinformationen und zulassende Stelle,
- die Richtlinien selbst sowie alle bisher in Kraft getretenen Änderungen in englischer Sprache.
Aktuelle MED-Zulassungen der PuZ SEE
Die PuZ SEE (Prüf- und Zertifizierungsstelle (NB0736) der Dienststelle Schiffssicherheit) der BG Verkehr stellt aktuell intern auf die neue MED-Datenbank der EMSA (European Maritime Safety Agency) um. Deshalb können diese Zertifikate derzeit nicht in der MED-Datenbank veröffentlicht werden.
Bis zum Ende der Umstellung finden Sie hier eine Liste mit Informationen zu EG-Baumusterzulassungen der PuZ SEE (Stand April 2024) zum Download:
Gegenseitiges Anerkennungsabkommen EU–USA
Seit 2004 gibt es zwischen der EU und den USA ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreement - MRA) von Prüfungen und Zulassungen nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie. Das Verzeichnis im Anhang zum MRA listet die Schiffsausrüstung auf, auf die dieses Abkommen angewendet werden kann.
Ballastwasser-Behandlungssysteme
Die Zulassung von Ballastwasser-Behandlungssystemen basiert auf dem Ballastwasser-Übereinkommen; in Deutschland ist dafür das BSH zuständig. Im Juni 2008 erteilte das BSH nach Abschluss eines umfassenden Prüfungs- und Genehmigungsprozesses die weltweit erste Baumusterzulassung für ein Ballastwasser-Behandlungssystem, das unter Verwendung von aktiven Substanzen arbeitet.
Hier finden Sie Informationen zu Ballastwasser-Behandlungssystemen und deren Zulassung sowie alle vom BSH zugelassenen Ballastwasser-Behandlungssysteme.