Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S26
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Ingolf Eckert
Telefon: +49 40 3190-7230
Fax: +49 40 3190-5000
E-Mail: marktueberwachung@bsh.de

Produktsicherheit

Überwachung von Schiffsausrüstung in Deutschland

Die Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) legt Anforderungen an Schiffsausrüstung auf dem europäischen Markt fest. Das BSH ist zuständig für die Überwachung dieser Schiffsausrüstung auf dem deutschen Markt und an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge.

Für Reedereien ist wichtig zu wissen:
Für bestimmte Ausrüstung an Bord ist eine EU-Zulassung nach der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU (Marine Equipment Directive - MED) erforderlich. Eine vollständige Übersicht aller EU-zulassungspflichtigen Ausrüstungsgegenstände finden Sie in der jeweils aktuellen Version der Durchführungsverordnung. Ausrüstung mit einer EU-Zulassung können Sie an dem symbolisierten Steuerrad als Konformitätskennzeichen erkennen.
Steuerradzulassung.png
Hier finden Sie weitere Informationen zur EU-Zulassung und zur Marktüberwachung.

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bild produktsicherheit

Sicherheitshinweise und Produktrückrufe

Das BSH veröffentlicht Sicherheitshinweise zu Schiffsausrüstung, bei welcher eine mögliche Gefährdung identifiziert wurde. Sollten Sie die betroffenen Gegenstände in Gebrauch oder an Bord haben, beachten Sie bitte unbedingt die jeweiligen Hinweise.

Sicherheitshinweise und Produktrückrufe

Weiterhin können Sie Warn- und Sicherheitshinweise über gefährliche Produkte in den europäischen Datenbanken ICSMS (Information and Communication System for the pan-European Market Surveillance) und RAPEX (Rapid Exchange of Information System) finden.