Automatisches Schiffsidentifizierungssystem (AIS)
AIS ist ein selbstorganisiertes UKW-Datenfunksystem, das die Sicherheit der Schifffahrt im Seeund Binnenbereich erhöht.
Im SOLAS-Übereinkommen, Kapitel V, ist festgelegt, dass
- Schiffe ab 300 BRZ in internationaler Fahrt,
- Frachtschiffe ab 500 BRZ in nationaler Fahrt
- und alle Passagierschiffe
mit AIS ausgerüstet werden müssen.
Alle mit AIS ausgerüsteten Schiffe tauschen automatisch und kontinuierlich Informationen über
das Schiff und seine aktuellen Fahrdaten untereinander aus: Identität des Schiffs, seine exakte
Position, Kurs und Geschwindigkeit, seine Vorausrichtung und Drehrate, Fahrzustand (vor Anker, behindert, etc). Das ermöglicht einen besseren Überblick über die aktuelle Verkehrssituation
und trägt zur Kollisionsverhütung bei. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen und schlechter
Sicht ist das ein Vorteil gegenüber dem Radar, dessen Interpretation viel Erfahrung und ständige Beobachtung erfordert.
Darüber hinaus eröffnet AIS mit den AIS-Landstationen neue Möglichkeiten für die Verkehrszentralen (bei der Überwachung des Verkehrsgeschehens), für den Seenotrettungsdienst oder die Seeunfalluntersuchung.
AIS Class A sind im Anhang A.1 der Europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie enthalten; daher
ist eine EU-Zulassung erforderlich. AIS Class B und AIS SART sind nicht im Anhang A.1 aufgeführt und erhalten deswegen eine nationale Zulassung. Für AIS-Landstationen, AIS-Aton und
AIS Airborne wird mit einem „Statement of Conformity“ die Einhaltung der relevanten Standards
bestätigt. Eine Zulassung ist für diese AIS-Klassen nicht erforderlich, da sie nicht auf Schiffen
eingesetzt werden.