Rettungsmittel · Brandschutzausrüstung · Anlagen zur Verhütung der Meeresverschmutzung:

BG Verkehr / Dienststelle Schiffssicherheit
Prüf- und Zertifizierungsstelle
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Telefon: +49 40 361 37-0
Fax: +49 40 361 37-204
E-Mail: MED@BG-Verkehr.de



Navigations- und Funkausrüstung:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Referat S 3
Bernhard-Nocht-Straße 78
20359 Hamburg

Karin Andersen
Telefon: +49 40 3190 - 7315
Fax: +49 40 3190 - 5000
E-Mail: NavCom@bsh.de

Schiffsausrüstung

Die internationale Schifffahrtsorganisation IMO schreibt in ihren Regelwerken vor, welche Ausrüstung an Bord welcher Schiffe installiert bzw. mitgeführt werden muss; unter anderem in dem SOLAS-Übereinkommen und dem Internationalen Übereinkommen von Torremolinos.

Die Schiffsausrüstungsrichtlinie (MED) und ihre jeweils aktuelle Durchführungsverordnung regeln dagegen das Verfahren der Zulassung von Schiffsausrüstung in der EU und gelten damit auch für Schiffe unter deutscher Flagge. Zwischen der EU und den USA gibt es ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (MRA) von Prüfungen und Zulassungen nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie.
Für nicht nach der MED zulassungspflichtige Schiffsaurüstung ist eine nationale Zulassung durch den Flaggenstaat erforderlich.