ISPS-Code · Piraterieprävention
Hinweis:
Den Antrag auf Genehmigung eines Zusatzes zum Gefahrenabwehrplan müssen Sie eigenhändig unterschreiben, können ihn dann aber einscannen und per E-Mail an das BSH senden.
Möchten Sie Gefahrenabwehrpläne oder Planänderungen auf elektronischem Wege übermitteln, dann kontaktieren Sie bitte das Referat S42. Bitte senden Sie diese Anlagen nicht per einfacher E-Mail an das BSH.
Alle anderen hier aufgelisteten Anträge können Sie ohne Unterschrift per E-Mail an maritime.security@bsh.de senden; das ist direkt aus dem Formular heraus möglich: Formular ausfüllen, mit Klick auf den PDF-Druck-Button ein PDF erzeugen und im PDF links oben „Datei > an E-Mail anhängen“ anklicken.
- Antrag auf ein International Ship Security Certificate (ISSC) oder Interim-ISSC
- Antrag auf eine Continuous Synopsis Record (CSR)/Stammdatendokumentation
- Befreiung von der Meldepflicht für Gefahrenabwehr-Informationen
- Prüfung und Genehmigung des Gefahrenabwehrplans SSP oder einer Änderung des Gefahrenabwehrplans
- Liste der Änderungen (SSP)
- Genehmigung des Zusatzes zum Gefahrenabwehrplan SSP für den Einsatz von privaten bewaffneten Wachpersonen an Bord
- Zulassung als privater Sicherheitsdienst zur Bewachung auf Seeschiffen (Weiterleitung zur Website des BAFA)