Wieviel kostet die Registrierung eines Seeschiffs?
Seeschiffe ab 15 Meter Rumpflänge, die deutschen Eigentümern gehören, müssen in ein deutsches Seeschiffsregister eingetragen werden – egal, unter welcher Flagge die Schiffe fahren. Dies ist in § 1 des Flaggenrechtsgesetzes in Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung geregelt.
Für die Eintragung in ein Seeschiffsregister fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des Schiffes richten. In den meisten Fällen kann man den Wert eines Schiffes aus seinem Kaufvertrag entnehmen.
Mit unserem neuen Gebühren-Rechner Schiffsregistrierung können Schiffsbetreiber ab sofort selbst berechnen, wie hoch die Eintragungs-Gebühren sind. Dazu muss man einfach nur den Wert des Seeschiffs in eine Eingabemaske eingeben und einmal klicken – schon werden die Gebühren für die Eintragung angezeigt.
Bei einer Einflaggung unter die Deutsche Flagge fallen im Regelfall keine Gebühren für eine Erst-Eintragung im Seeschiffsregister an, da die meisten Schiffe deutscher Eigner vorher befristet ausgeflaggt gefahren sind und daher schon in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sind. Für die Gebühren für Einflaggungen und Neubauten unter Deutscher Flagge nutzen Sie einfach unseren gesonderten Gebühren-Rechner Deutsche Flagge.
Der Trend zur Zentralisierung der früher 17 deutschen Seeschiffsregister setzt sich unterdessen fort. 2021 hatten die Länder Berlin und Brandenburg ihre Schiffsregister per Staatsvertrag auf das Hamburger Schiffsregister übertragen, 2023 folgten Bayern, Baden-Württemberg und Teile von Hessen. Zum 1. Februar hat nun auch Rheinland-Pfalz die Eintragungen von rund 200 See- und 650 Binnenschiffen der Schiffsregister Mainz und St. Goar nach Hamburg überführt. Das Hamburger Schiffsregister, in dem gut 8.000 See- und Binnenschiffe sowie Schiffsbauwerke erfasst sind, arbeitet seit 2020 digital.