Länderübergreifende einheitliche Scrubber- und Kraftstoffkontrollen erforderlich
Helge Heegewaldt, Präsident des BSH, erklärt dazu: „Wir brauchen länderübergreifend einheitliche Kontrollen. Deshalb freuen wir uns, die Kolleginnen und Kollegen der Wasserschutzpolizeien zusammengebracht und einheitliche Vorgehensweisen diskutiert zu haben. Nur so kommen am Ende auch vergleichbare Ergebnisse heraus.“
Der umfassende Austausch zwischen dem BSH und den Vertreterinnen und Vertretern der Wasserschutzpolizeien im Rahmen des Workshops ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einheitlichen Kontrollen und Probenahmen bei Luftverschmutzungen durch Seeschiffe.
Im Rahmen des Workshops wurde den Vollzugskräften eine länderübergreifend einheitliche Verfahrensweise zur Beprobung von Schiffskraftstoffen vermittelt, die den Standards der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und der EU-Vorgaben entspricht. Hierzu stellte das BSH den Teilnehmerinnen und Teilnehmern entsprechendes Probenahme-Material zur Verfügung.
Darüber hinaus diskutierte die Runde anhand von Fallbeispielen den Einsatz unterschiedlicher Scrubbertechnologien und damit einhergehende Besonderheiten bei der Ermittlung etwaiger Verstöße. Hierbei ging es auch um den Austausch von Erfahrungen aus Scrubberkontrollen in benachbarten Ländern.
Kraftstoffe, die an Bord von Schiffen verwendet werden, dürfen gemäß Vorgaben der IMO bestimmte Schwefelgrenzwerte nicht überschreiten. In Emissionsüberwachungsgebieten wie der Nordsee und Ostsee und in den Häfen ist ein besonders strenger Grenzwert von maximal 0,10 Prozent Schwefelgehalt festgeschrieben.
Schwefelgrenzwerte können sowohl durch das Verwenden entsprechend niedrigschwefliger Schiffskraftstoffe als auch durch den Einsatz von Scrubbern eingehalten werden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bsh.de.