Seediensttauglichkeit für Traditionsschiffer

Im März endete eine fünfjährige Übergangsfrist in der Schiffssicherheitsverordnung. Seitdem müssen sich Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Schiffsbesatzung von Traditionsschiffen gehören, verpflichtend auf ihre Seediensttauglichkeit untersuchen lassen. Die BG Verkehr hat jetzt die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst. (26.6.2023)

Bereits 2018 hatte das Bundesverkehrsministerium entschieden, dass sich Besatzungsmitglieder, die zur sicheren Schiffsbesatzung von Traditionsschiffen gehören, genau wie Berufs-Seeleute alle zwei Jahre auf ihre Seediensttauglichkeit hin untersuchen lassen müssen. Ein Grund dafür ist, dass auf Traditionsschiffen häufig viele Gäste an Bord mitfahren und Traditionsschiffe in der Regel in dicht befahrenen und navigatorisch anspruchsvollen Küstengewässern unterwegs sind. Die fünfjährige Übergangsfrist, in der man die Untersuchungen freiwillig machen konnte, ist am 14. März 2023 ausgelaufen. Seitdem sind die Seediensttauglichkeits-Untersuchungen verpflichtend.

Die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr hat jetzt alle wichtigen Details in ihrer Information "Seediensttauglichkeit für Besatzungsmitglieder von Traditionsschiffen" zusammengefasst. Wer genau muss sich untersuchen lassen, welche gesundheitlichen Vorgaben gibt es, wer untersucht und wieviel kosten die Untersuchungen? Die jetzt erschienene Information der BG Verkehr beantwortet diese Fragen.

Weitere Informationen zur Seediensttauglichkeit und zum Ablauf der Untersuchungen bietet die Dienststelle Schiffssicherheit auf ihrer Website unter: www.deutsche-flagge.de/de/maritime-medizin/seediensttauglichkeit