Neue Formulare zu LNK und APK 2024 sind jetzt online

Ab sofort stehen die folgenden Antragsformulare auf dieser Website zur Verfügung:

Lohnnebenkostenförderung (LNK) 2024

Sie finden die Antragsformulare für die Lohnnebenkostenförderung 2024 auf der Seite Lohnnebenkosten 

Der Antrag kann als elektronisches Formular über die Website online ausgefüllt werden, muss jedoch wie bisher ausgedruckt, unterschrieben und im Original beim BSH eingereicht werden.

Die Fördermittel für das nächste Jahr müssen bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden. Bei Antragseingang ab dem 01. Januar 2024 wird zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses der Zeitraum bis Eingang des Antrages nicht berücksichtigt. Nach dem 30. September 2024 eingehende Anträge können nicht mehr in die Förderung einbezogen werden, da für sie die Ausschlussfrist gilt.

Sammelantrag Ausbildungsplatzförderung (APK) 2024

Sie finden den Sammelantrag auf Ausbildungsplatzförderung für Vertragsabschlüsse im Zeitraum 01.01.2024 – 31.12.2024 auf der Seite Ausbildungsplatzförderung

Bitte beachten Sie hier, dass zunächst der Sammelantrag auf Anerkennung der grundsätzlichen Förderfähigkeit gestellt und der Bescheid des BSH zum Sammelantrag abgewartet werden müssen, bevor Sie Ausbildungsverträge bzw. Heuerverträge abschließen. Anderenfalls ist eine Förderung nicht möglich.

Es wird empfohlen, im Sammelantrag eine großzügige Anzahl von Ausbildungsplätzen anzugeben. Diese Angabe verpflichtet Sie nicht dazu, diese in der angegebenen Anzahl auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen, verhindert aber ggf. einen weiteren Sammelantrag für das laufende Kalenderjahr.

Für Rückfragen und bei Problemen mit dem Ausfüllen der Formulare steht Ihnen das Team der Schifffahrtsförderung gerne zur Verfügung. Sie erreichen es unter den bekannten Telefonnummern und über das Funktionspostfach schifffahrtsfoerderung@bsh.de