Hong-Kong-Übereinkommen tritt 2025 in Kraft

Nachdem zuletzt Bangladesch und Liberia das Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen ratifiziert haben, wird die Konvention in zwei Jahren in Kraft treten. Das Hong-Kong-Übereinkommen setzt verbindliche Standards für das Abwracken von Seeschiffen und das Recyceln der an Bord verwendeten Werkstoffe. (6.7.2023)

Ratifizierungsurkunde bei IMO hinterlegt

Über 15 Jahre nach seiner Verabschiedung wird das Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen (Hong-Kong-Übereinkommen) am 26. Juni 2025 in Kraft treten. Mit dem kürzlich erfolgten Beitreten von Bangladesch als Standort vieler Abwrackwerften und Liberia als großem Flaggenstaat zum Hong-Kong-Übereinkommen ist der für das Inkrafttreten nötige Anteil von 40 % der Welthandelstonnage erreicht. Deutschland ratifizierte das Hong Kong Übereinkommen im Juli 2019 (auf dem Foto ist das Überreichen der deutschen Ratifikationsurkunde an den IMO-Generalsekretär zu sehen).

In Abwrackländern wie Bangladesch und Indien ist das sogenannte "Beaching" nach wie vor weit verbreitet. Bei dieser Methode werden Seeschiffe mit hoher Geschwindigkeit auf einen Strandabschnitt gefahren und dort von Arbeitern per Hand zerlegt - zumeist ohne Beachtung von Umweltschutz-, Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsstandards.

Rückbau des Massengutfrachters Captain Tsarev auf EU-zertifizierter Werft in Brest Frankreich.jpgDie EU hat bereits 2019 einige der Regelungen des Hong-Kong-Übereinkommens für ihre Mitgliedsstaaten verbindlich gemacht. Durch die Verordnung EU 1257/2013 über das Recycling von Schiffen ist das Gefahrstoffinventar (Inventory of Hazardous Materials, IHM) auf Schiffen, die unter der Flagge eines EU-Landes fahren, ein verpflichtender Bestandteil der Schiffsdokumentation.

Bisher haben sich nur wenige Recyclingwerften außerhalb Europas nach der EU-Verordnung zertifizieren lassen. Das führt in vielen Fällen dazu, dass abzuwrackende Schiffe an Reedereien ins außereuropäische Ausland verkauft werden, die Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen wechseln und dann vor allem in Südasien abgewrackt werden.

Die Verabschiedung des Hong-Kong-Übereinkommens im Jahr 2009 sowie der EU-Recycling-Verordnung haben allerdings zu einem Bewusstseinswandel beigetragen. Viele der international bedeutenden Recyclingwerften in Indien und Bangladesch passen derzeit ihre Abwrackpraktiken an die Vorgaben des Hong-Kong-Übereinkommens an. Das kommt gerade zur rechten Zeit, denn der Schifffahrtsverband BIMCO schätzt, dass in den nächsten zehn Jahren circa 15.000 Seeschiffe abgewrackt und recycelt werden müssen.