Neuer Nachweis für kostenfreie Seediensttauglichkeitsuntersuchungen ab 2023
Durch die Kostenübernahmeerklärung weisen Seeleute bei der Untersuchung nach, dass ihr Unternehmen Versicherungsbeiträge an die BG Verkehr entrichtet.
Ab dem 1. Januar muss die vorgelegte Bescheinigung die folgenden Informationen enthalten:
- die neue fünfzehnstellige Unternehmensnummer (UNR.S).
Sie ersetzt die frühere achtstellige Unternehmensnummer und wurde allen Mitgliedsunternehmen von der BG Verkehr zugeschickt. Außerdem neu:
- die vierstellige Gefahrtarifstelle (GTS) des Mitgliedsunternehmens.
Diese Angabe findet sich auf dem Veranlagungsbescheid der BG Verkehr.
Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr können die Bescheinigung wie bisher entweder formlos erstellen oder das das Musterformular als Vordruck verwenden.
Noch bis zum 31. Dezember müssen Seeleute beim Untersuchungstermin den bisherigen Versicherungsnachweis vorlegen. Ab dem 1.Januar 2023 benötigen sie die neue Kostenübernahmeerklärung.
Seeleute, die um den Jahreswechsel herum eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung anstreben, aber den genauen Termin noch kennen, sollten sich vom Arbeitgeber deshalb vorsorglich beide Bescheinigungen ausstellen lassen.
Auf der Website der BG Verkehr finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zu den neuen Unternehmensnummern und den neuen Gefahrtarifstellen für Seebetriebe.