Gefahrtarif der Unfallversicherung jetzt auch in der Seefahrtsbranche
Jede Branche birgt andere und unterschiedlich hohe Risiken. Mit ihren Gefahrtarifen berücksichtigt die BG Verkehr diese unterschiedlichen Risiken in ihrer Beitragsberechnung. Das ist in der Unfallversicherung schon sehr gängige Praxis. Für die Seeschifffahrt galt bisher aber noch eine andere Art der Beitragsberechnung, weil nach der Fusion der ehemaligen See-BG mit der ehemaligen Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen zur BG Verkehr im Jahr 2010 noch eine Übergangsphase vorgesehen war. Zum Jahr 2022 gilt der Gefahrtarif nun auch für Seefahrtsunternehmen, aufgeteilt in Einrichtungen an Land und auf See und für bezuschusste Unternehmen in der Fischerei. Die gute Nachricht ist: Die Änderung lohnt sich für das Unternehmen, da in den meisten Fällen die Beiträge etwas sinken.
Bereits vorher "fiktive" Gefahrtarifstellen
Um das Ganze vorzubereiten, wurden bereits seit einigen Jahren "fiktive" Gefahrtarifstellen eingeführt, zu denen die Seefahrtsunternehmen ihre Lohnsummen zugeordnet und gemeldet haben. Diese zwölf "fiktiven" Gefahrtarifstellen wurde jetzt zu drei Gefahrtarifstellen zusammengeführt; dabei bleibt die frühere Unterteilung in auf See und an Land Beschäftigte sowie bezuschusste Fischereiunternehmen bestehen:
- Die "fiktiven" Gefahrtarifstellen 1 bis 5 werden Gefahrtarifstelle 880
- die "fiktiven" Gefahrtarifstellen 6 bis 11 werden Gefahrtarifstelle 890.1
- die "fiktive" Gefahrtarifstelle 12 wird Gefahrtarifstelle 890.2
Was muss man als Arbeitgeber denn nun an Beiträgen zahlen?
Mit dieser Formel lässt sich der Unfallversicherungsbeitrag für Unternehmen errechnen:
(Entgelte x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 1.000 = Beitrag
Die Entgelte ergeben sich aus den Durchschnittsheuern und bei den gesetzlich versicherten Küstenfischern und Küstenschiffern aus dem Durchschnittsjahreseinkommen. Diese Beträge sind in der Beitragsübersicht der BG Verkehr aufgelistet. Entgelt meint auch die Versicherungssumme der gesetzlich oder freiwillig versicherten Unternehmer.
Die Gefahrklasse des jeweiligen Gefahrtarifs spiegelt den Risikograd der Berufsgruppe wider. Dafür werden Unfälle und Berufskrankheiten aus sechs Jahren ausgewertet und zu einem Faktor für die Beitragsberechnung zusammengefasst. Weil das Berufsrisiko an Land geringer ist als auf See, ist die Gefahrklasse entsprechend geringer, nämlich 1,71 im Vergleich zu 10,14.
Der Beitragsfuß wird jährlich von der BG Verkehr festgelegt. Für den Vorschuss wird voraussichtlich 3,15 als Beitragsfuß angesetzt.
Hier die Aufteilung in der Übersicht:
Gefahrentarifstelle | Gewerbezweig | Gefahrklasse | |
---|---|---|---|
880 | Unternehmen und Einrichtungen von Seefahrtsunternehmen an Land | 1,71 | |
890,1 | Seefahrtsunternehmen (Besatzungsmitglieder in der Personen-, Handels-, Offshore-, Bäder- und Fährschifffahrt, in Schlepp-, Bergungs- und Tauchunternehmen, in der Großen Hochseefischerei, in Segelschulen und auf Privat-Yachten und Kanalsteurer sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ohne Länderzuschuss) | 10,14 | |
890,2 | Seefahrtsunternehmen mit Länderzuschuss (Kleine Hochsee- und Küstenfischerei sowie Fischer ohne Fahrzeug) | 10,14* Die Reduzierung des Beitrags durch den Länderzuschuss wird nicht durch die Gefahrklasse abgebildet, sondern erfolgt im Zuge der Beitragsberechnung. |
Die Entgelte der Beschäftigten werden ab dem Jahr 2022 übrigens nur noch mit dem digitalen Lohnnachweis (LNdigital) an die BG Verkehr übermittelt. Das Seefahrtsunternehmen trägt darin für jeden Beschäftigten je nach Tätigkeit die passende Gefahrtarifstelle ein. Dazu hat die BG Verkehr Ihnen einen kurzen Erklärfilm erstellt.
Vorschüsse und Beitragsbescheid
Die Beiträge werden wie bisher in Vorschüssen ratenweise bezahlt. Neu ist, dass die BG Verkehr die Höhe dieser Vorschüsse festlegt und Ihnen in Vorschussbescheiden mitteilt. Dies gilt ab dem 01.01.2022 auch für die Unternehmerversicherung. Durch die Vorschüsse kann die BG Verkehr das ganze Jahr über die Deckung der anfallenden Versicherungsleistungen gewährleisten. Die Vorschüsse werden nach Ermittlung des tatsächlichen Jahresbeitrags im April des Folgejahres verrechnet und im Beitragsbescheid berücksichtigt.
Haben Sie dazu noch Fragen? Die BG Verkehr beantwortet die häufigsten Fragen auf ihrer Website.
Guter Arbeitsschutz lohnt sich
Die BG Verkehr möchte ihre Mitgliedsunternehmen bei der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten unterstützen. Deshalb ist mit Einführung des Gefahrtarifs jetzt auch für Seefahrtsunternehmen ein Beitragsnachlass von bis zu 5% – bei der Unternehmerversicherung bis zu 25% – unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Unternehmen bzw. der oder die Versicherte gehört seit mindestens drei vollen Umlagejahren zur BG Verkehr,
- es liegt eine unterdurchschnittliche Unfallbelastung durch das jeweilige Unternehmen vor – dies wird jährlich von der BG Verkehr ermittelt – und
- der Mindestbeitrag von 62 Euro wird durch die Nachlassgewährung nicht unterschritten.
Der Anteil des Nachlasses verringert sich je mehr Arbeitsunfälle ein Unternehmen meldet. Bei einer zu hohen Anzahl Arbeitsunfälle kann es auch weiterhin zu einem Zuschlag kommen. Die Unternehmensgröße ist hier ein entscheidender Faktor dafür, wie viele Arbeitsunfälle mit dem Grundbeitrag abgedeckt sind.