Neue Gebührenverordnung für die Schifffahrt
Die neue "BMVI-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenordnung" umfasst die meisten Gebühren aus dem Bereich Schifffahrt und Wasserstraßen des Bundesverkehrsministeriums. Sie ersetzt damit auch die bisherige Gebührenverordnung der BG Verkehr. Die BSH-Gebührenverordnung bleibt dagegen vorläufig noch als Einzel-Gebührenverordnung erhalten, da deren Überarbeitung durch Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetzes noch etwas Zeit benötigt.
Die Gebühren der Deutschen Flagge sind mit der neuen Gebührenverordnung moderat angehoben worden, bleiben aber weiterhin günstig. Der Stundensatz der BG Verkehr ist um 5 Prozent von bisher 114 Euro auf künftig 119,70 Euro leicht gestiegen. Die Gebührensätze für die einzelnen Zeugnisse und Dokumente erhöhen sich im Mittel zwischen 5 und 15%.
Bei den Gebühren für Schiffsbesatzungs- und Seediensttauglichkeitszeugnisse sowie für die Reisezeiten von Besichtigerinnen und Besichtiger der BG Verkehr ändert sich nichts. Diese Reisezeiten werden fiktiv vom Ort der nächstgelegenen Außenstelle der Dienststelle Schiffssicherheit berechnet. Das war schon vorher gelebte Praxis, ist aber nun in der neuen Gebührenverordnung klar geregelt.
Mit der Neuregelung passt das Bundesverkehrsministerium die Gebühren der Dienststelle Schiffssicherheit das erste Mal seit acht Jahren an. Die nun erfolgte Erhöhung der Gebührensätze bewegt sich im Rahmen der Inflationsrate in Deutschland (seit 2013 bis heute rund 12% Steigerung).
Im internationalen Vergleich sind die Kosten für Schiffszeugnisse und andere Dokumente der Deutschen Flagge weiterhin niedriger als bei anderen Flaggen. Anders als die meisten anderen Flaggenstaaten stellt die Deutsche Flagge keine jährlichen Registrierungsgebühren in Rechnung.
Die nach wie vor günstigen Gebühren der Deutschen Flagge können Sie in unserem aktualisierten Gebühren-Rechner selbst nachvollziehen. Außerdem haben wir Ihnen die Veränderung der wichtigsten Gebühren durch die neue Gebührenverordnung in einer Gegenüberstellung zusammengestellt. Sämtliche aktuellen Gebührensätze der BG Verkehr/Dienststelle Schiffssicherheit finden Sie in Abschnitt 4 der Anlage der neuen Gebührenverordnung. Die Gebühren des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die nicht verändert wurden, sind weiterhin in der BSH-Gebührenverordnung geregelt.