Neu- und Umbau: Neue Sicherheitsanforderungen für Seeschiffe auf Probefahrten

Die neuen Sicherheitsanforderungen für Seeschiffe auf Probefahrten legen für die besonderen Umstände einer Probefahrt die notwendigen Rahmenbedingungen fest. Die zeitlich und räumlich begrenzte Probefahrt unterliegt angepassten Sicherheitsanforderungen z. B. in Bezug auf Besetzung, Wachdienst, Sicherheitseinweisung der Personen an Bord und Sicherheitsausrüstung im Vergleich zum späteren Normalbetrieb.

Auf einer Probefahrt wird ein neugebautes, umgebautes oder repariertes Schiff vor der Indienststellung im vollen Umfang oder in Bezug auf die veränderten oder erneuerten Elemente erprobt. Damit die Werft bzw. die Reederei eine Probefahrt durchführen kann, muss die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen überprüfen und durch eine Probefahrtbescheinigung bestätigen.