Flaggenzertifikate

Antrag ab sofort digital beim BSH möglich

Bundesminister Scheuer: „Das digitale Flaggenzertifikat geht an den Start. Das Antragsverfahren wird damit ab sofort deutlich flexibler, schneller und einfacher. Damit die Nutzer auch wirklich etwas davon haben, hat das BSH die Sportbootszene eng in die Entwicklung des neuen Angebots einbezogen. So geht moderne Verwaltung!“

„Mit dem Angebot, ein neues Flaggenzertifikat und Änderungen an einem bereits bestehenden Flaggenzertifikat für ein Seeschiff digital zu beantragen, stehen das BSH und das Umweltbundesamt mit dem Register des nationalen Emissionshandels als Bundespiloten in der ersten Reihe bezüglich der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen“, so die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein. „Viele Skipperinnen und Skipper sind Digital Natives und erwarten Dienstleistungen ganz selbstverständlich auch digital. Umso mehr freue ich mich, dass wir ihnen das nun auch bieten können.“

Das BSH stellt die Zertifikate für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15 Metern aus. Sie dienen als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge. Neben Privatpersonen beantragen auch Unternehmen und Verbände solche Flaggenzertifikate.

Anträge können ab sofort nach Authentifizierung unter https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/flaggenzertifikate_node.html gestellt werden. Für bestehende Zertifikate kann außerdem über die Webseite des BSH digital beantragt werden, dass diese geändert oder verlängert, zurückgegeben oder verlustig erklärt werden. Im Rahmen des Antrags können Nutzerinnen und Nutzer Nachweise (wie etwa zum Eigentumsverhältnis, Angaben zum Schiff oder Vollmachten) hochladen, den Antragsprozess unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen und Nachweise nachreichen.

Der Antragsteller authentifiziert sich entweder über das Nutzerkonto Bund oder über NEZO ("Nutzung der ELSTER-Zertifikate im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes“). NEZO ermöglicht es Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern, ihre für die sichere elektronische Kommunikation mit der Steuerverwaltung herausgegebenen ELSTER-Zertifikate auch in anderen Bürger- und Verwaltungsportalen zu verwenden und E-Government-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Daten können dadurch automatisch übernommen werden und müssen nicht manuell eingetragen werden. Das BSH fragt dann die jeweils für die Beantragung relevanten ergänzenden Informationen und Nachweise ab. Die Ausweitung dieser und ähnlicher digitaler Dienstleistungen ist bereits in Arbeit. 

Damit starten die digitalen Verwaltungsdienstleistungen nach Onlinezugangsgesetz (OZG) auch beim BSH durch. Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten.