Brexit und MED-Zertifizierung

Gültigkeit von MED-Zertifikaten nach dem Brexit

Das Vereinigte Königreich hat mit Ablauf des 31. Januars 2020 die Europäische Union verlassen und ist nunmehr Drittstaat. Aufgrund eines vereinbarten Übergangszeitraums ergaben sich vorerst bis zum 31. Dezember 2020 keine produktrechtlichen Veränderungen für MED-Schiffsausrüstung.

Seit dem 1. Januar 2021 können Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der MED jedoch nicht mehr durch britische Konformitätsbewertungsstellen durchgeführt werden. Zertifizierungsurkunden für MED-Schiffsausrüstung dürfen entsprechend durch sie seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr ausgestellt werden.

Auch können bereits vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Zertifizierungsurkunden von nunmehr ehemaligen britischen Notifizierten Stellen seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr durch den Hersteller von MED-Schiffsausrüstung im Rahmen der MED-Konformitätsbewertung herangezogen werden. Ein weiteres Anbringen des Steuerrad-Kennzeichens auf MED-Schiffsausrüstung ist auf Grundlage dieser Urkunden seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr möglich!

Hier finden Sie weitere Informationen zu folgenden Themen.

  • MED Schiffsausrüstung
  • Schiffsausrüstung im Vereinigten Königreich
  • Austrittsabkommen zwischen EU und Vereinigtem Königreich