Überarbeitete Version der Empfehlungen zu den medizinischen Räumlichkeiten erschienen
Der Ausschuss für die medizinische Ausstattung hat auf seiner letzten Sitzung einige redaktionelle Änderungen und Aktualisierungen an der Empfehlung vorgenommen, die in einem neuen Stand veröffentlicht wurden.
Die Empfehlungen zu den medizinischen Räumlichkeiten dienen vor allem als Orientierungshilfe bei Einflaggung oder Neubau. Gesetzlich verpflichtend ist der Unterabschnitt 7 "Medizinische Räumlichkeiten" der Seeunterkunftsverordnung.
Die Empfehlungen werden hier auf der Website der Deutschen Flagge veröffentlicht sowie im Verkehrsblatt (Ausgabe 5-2020) bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu medizinischer Ausstattung und medizinischen Räumlichkeiten finden Sie in unserer Rubrik "Maritime Medizin".