Schiffsrecycling: Gefahrstoffliste erforderlich
Bis spätestens zum Ende des Jahres 2020 müssen auf international fahrenden Schiffen ab 500 BRZ eine Bescheinigung des Gefahrstoffinventars (IHM-Bescheinigung) des Flaggenstaates sowie eine genehmigte Inventarliste der eingebauten Gefahrstoffe an Bord vorhanden sein. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Verordnung EU 1257/2013 zum Recycling von Schiffen. Nähere Informationen finden Sie in unserem ISM-Rundschreiben 03/2019.
Für Mitarbeiter von Reedereien gilt: Bitte beauftragen Sie eine Klasse oder Gutachter mit der Erstellung der IHM-(Gefahrstoff-)Bescheinigung, falls noch nicht geschehen.