Messung von Schiffsabgasen

Im Rahmen des von der EU finanzierten Forschungsprojekts SCIPPER (www.scipper-project.eu) führt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vom 7. September bis 2. Oktober 2020 gemeinsam mit Kollegen aus Schweden, den Niederlanden und Dänemark die erste internationale Vergleichskampagne zur Messung von Schiffsabgasen in Wedel bei Hamburg durch.

Ziel der Kampagne ist es, die Emissionen desselben Schiffs mit verschiedenen derzeit verfügbaren Messtechniken und -strategien bei denselben Umgebungsbedingungen zu messen. Dadurch soll die Meldung auffälliger Schiffe international besser harmonisiert werden. Das BSH und die anderen Projektpartner aus den Niederlanden, Schweden und Dänemark setzen dabei fünf Sniffer, ein LASER-Spektrometer, drei Ultrafeinstaub-Messgeräte und differentielle optische Absorptions-Spektroskopie (DOAS)-Techniken ein. Zusätzlich sollen vom 14.-18. September zwei Drohnen eingesetzt werden, um direkt in die Abgasfahne von Schiffen zu fliegen und die Werte zu messen. Die Wasserschutzpolizei Hamburg wird in der Zeit vermehrt Kraftstoffproben von Schiffen ziehen.

Das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) gibt verbindliche Grenzwerte für die Luftverunreinigung durch Schwefeldioxid- und Stickoxid-Emissionen in den Abgasen von Schiffen vor. Hafenstaatkontrollen an Bord von Schiffen sind jedoch zeitaufwendig und dadurch für alle Beteiligten kostspielig. Um die Anzahl der überwachten Schiffe zu steigern, und Kontrollen gezielt auf solchen Schiffen einzusetzen, bei denen begründeter Verdacht einer Nichteinhaltung der Grenzwerte besteht, werden in einigen Ländern Fernmessungen eingesetzt. Dadurch wird eine Vorauswahl an Schiffen für eine Kontrolle an Bord getroffen. Verschiedene Messtechniken und Strategien wie in-situ Sniffer, drohnengetragene Sniffer und optische Fernerkundung werden eingesetzt, um die chemische Zusammensetzung der Abgasfahne zu bestimmen. Damit können Schwefeldioxid- und Stickoxid- Emissionsfaktoren abgeleitet und Verstöße nach MARPOL Anlage VI erkannt werden.