Lohnnebenkosten: Förderung wird 2021 fortgesetzt

Die Förderung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt wird auch im folgenden Jahr in unverändertem Umfang fortgeführt. Es werden weiterhin passgenau die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland erstattet. Damit besteht für die Seeschifffahrtsunternehmen, die die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllen, Planungssicherheit bis Ende 2021. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Förderlücke entsteht, bis die Evaluierung des Gesamtpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der internationalen Seeschifffahrt unter deutscher Flagge abgeschlossen ist.

Fördermittel für das nächste Jahr müssen bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Bei Antragseingang ab dem 01.01.2021 wird zur Ermittlung der Höhe des Zuschusses der Zeitraum bis Eingang des Antrags nicht berücksichtigt. Nach dem 30.09.2021 eingehende Anträge können nicht mehr in die Förderung einbezogen werden, da für sie die Ausschlussfrist gilt. Die aktuelle Richtlinie gilt für das Kalenderjahr 2021.

Mit den Fördermaßnahmen des Bundes wird die Wettbewerbsfähigkeit der im deutschen Schiffsregister eingetragenen und im internationalen Seeverkehr eingesetzten Schiffe gestärkt. Gleichzeitig sollen Bordarbeitsplätze für Seeleute auf deutschen Handelsschiffen gesichert werden, sofern die Seeleute im deutschen Sozialversicherungssystem versichert sind.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Senkung der Lohnnebenkosten 2021 ist auf www.deutsche-flagge.de unter dem Stichwort „Finanzen“ zu finden. Der Antrag kann als elektronisches Formular über die Website online ausgefüllt werden, muss jedoch weiterhin ausgedruckt, unterschrieben und im Original beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eingereicht werden.

LNK