Kabotage-Anträge jetzt online möglich
Bei der Kabotage geht es um das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge in deutschen Küstengewässern. Eine Kabotage-Genehmigung ist dann erforderlich, wenn Personen oder Güter gewerblich mit Schiffen unter Nicht-EU-Flagge (außer Norwegen) von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet - unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) - befördert werden sollen.
Die GDWS prüft bei einem Kabotage-Antrag, ob für den beabsichtigten Transport auch Schiffe unter EU-Flagge zur Verfügung stehen (sog. Schiffsraumlageprüfung). Ist dies der Fall, wird ein Kabotage-Antrag abgelehnt.
Mit den Onlinemöglichkeiten von Kabotage-Anträgen und Meldungen der Transportkapazitäten, z.B. Trockenfrachter, Bagger- und Baustellenverkehre, werden die wirtschaftlichen Chancen für Unternehmen mit EU-geflaggten Schiffen verbessert.
Der neue Online-Service wurde von der EDV-Abteilung der BG Verkehr programmiert und ist in der Rubrik "Flagge – Register" zu finden.