COVID-19-Leitfaden aktualisiert
COVID-19, der sogenannte Coronavirus, hat sich zu einer weltweiten Pandemie entwickelt. Damit die Seeschifffahrt weiterhin funktionieren kann, sollten Schifffahrtsunternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um ihre Seeleute zu schützen. In dem aktuellen Leitfaden "Coronavirus (COVID-19) - Guidance for Ship Operators for the Protection of the Health of Seafarers" erläutert die Internationale Schifffahrtskammer ICS die richtigen Schutzmaßnahmen für den neuartigen Virus und wie an Bord zu verfahren ist, wenn es zu einer Erkrankung oder einem Verdachtsfall kommt.
In dem Leitfaden wird erklärt, wie sich Seeleute allgemein vorbeugend schützen sollten, insbesondere die hygienischen Vorbeugemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen und das Einhalten der Hust- und Nies-Etikette (Taschentuch oder Armbeuge). Der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgend ist auch nach Einschätzung der ICS das Tragen von Masken an Bord im Allgemeinen nicht verpflichtend. Wo der Abstand zu anderen Menschen nicht eingehalten werden kann, ist aber das Tragen einer Maske empfehlenswert. Der Leitfaden stellt verschiedene Methoden vor, eine Mund-Nasen-Bedeckung (keine medizinische Maske) eigenständig herzustellen.
Die ICS stellt auf ihrer Website und in Anhang A des Leitfadens verschiedene Poster zum Aushang an Bord von Schiffen für Seeleute und Fahrgäste zur Verfügung. Die Besatzung sollte darüber informiert sein, wie Erkrankungs- und Verdachtsfälle erkannt werden können und wie auf sie reagiert werden sollte. Dafür sollte auch ein Managementplan für den Fall eines Ausbruchs an Bord entwickelt werden. Die WHO hat zudem eine Anleitung erstellt, die sich insbesondere an die Behörden richtet, die sich um COVID-19-Ausbrüche an Bord kümmern.
Der Leitfaden gibt ebenfalls wichtige Hinweise für die Personen, die an Bord für die medizinische Versorgung zuständig sind. Denn der Eigenschutz mit persönlicher Schutzausrüstung, die wirksame Isolierung und Desinfektion sowie die kompetente Betreuung des Patienten müssen gleichsam gewährleistet werden.
Im Leitfaden werden drei Gruppen im Zusammenhang mit einer Eindämmung des Ausbruchspotenzials angegeben: Erkrankte, Verdachtsfälle und Menschen, die in nahem Kontakt mit Erkrankten standen. Jeder Verdachtsfall muss vom Kapitän dem nächsten Anlaufhafen gemeldet werden und der Virus in einem Labor nachgewiesen werden. Die weiteren Maßnahmen sind im Leitfaden dargestellt.
Bevor Personen an Bord eines Schiffes gehen, sollte deren Gesundheitszustand überprüft werden. Dazu kann der Fragebogen in Anlage C verwendet werden. Im Leitfaden wird das Für und Wider von Tests vor dem Anbordgehen diskutiert. Es wird das sog. Shipboard Self-Distancing (Abstandhalten an Bord) für die ersten 14 Tage an Bord empfohlen und erläutert.
Trotz aller bestehenden Vorkehrungen an Bord kann es in Häfen zu Einfahrtsbeschränkungen, anderen Einschränkungen bei Crewwechsel und Ladungsumschlag oder allgemein zu Verzögerungen kommen. In dem Leitfaden wird auch auf diesen Umstand eingegangen und ein Link zu einer regelmäßig aktualisierten Karte der Maßnahmen der Hafenstaaten gegeben. In einer neuen Anlage wird außerdem dargestellt, unter welchen Voraussetzungen Seeleute ihre verschreibungspflichtige persönliche Medizin in den verschiedenen Ländern erhalten können und wie schon frühzeitig verfahren werden muss, um sicherzustellen, dass Medikamente an Bord gelangen.
Die Sorge um Familie, Freunde, andere Crewmitglieder und sich selbst während dieser Pandemie kann schwerwiegende Folgen für die Psyche der Seeleute haben. Erschwerte Crewwechsel und die Verlängerung der Einsatzzeiten an Bord um mehrere Monate kommen noch hinzu. Jeder Mensch geht anders mit Stress, Isolation und Gefühlen wie Angst und Sorge um. Der Leitfaden geht umfänglich darauf ein, was man tun kann, um mit schwierigen Momenten umzugehen und aufbauende Verhaltensweisen zu entwickeln.