Einfache Regelungen für Auflieger

Nach einer Umfrage des Verbandes Deutscher Reeder sind die Umsätze der Mitgliedsreedereien in Folge der Corona-Pandemie um bis zu 40% zurückgegangen. Die Zahl der Schiffe ohne Beschäftigung wächst. Die Deutsche Flagge hat zum Thema Auflieger einfache Regelungen.

Einige Flaggenstaaten haben umfangreiche Vorgaben für aufliegende Schiffe, z. B. Änderungen bei der Schiffsregistrierung oder umfangreiche Aufliegepläne. Bei der Deutschen Flagge gibt es dagegen keine solchen bürokratischen Auflagen.

Auflieger unter deutsche Flagge benötigen auch kein gesondertes Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning). Für das kurzfristige Verholen eines Schiffes von einem Hafen oder Ankerplatz zu einem anderen Ort können Reeder bei der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr ein für max. 48 Stunden gültiges Schiffsbesatzungszeugnis beantragen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie bei uns in der Rubrik Schiffsbesetzung.

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