Neue ETOA-Richtlinie
Am 31.12.2018 ist die neue Richtlinie für Elektrotechnische Offiziersassistenten (ETOA-Richtlinie - Regel III/6 Absatz 2 Nummer 2 der Anlage zum STCW-Übereinkommen) in Kraft getreten. Danach müssen Seefahrtzeiten als Elektrotechnischer Offiziersassistent entsprechend der neuen Richtlinie abgeleistet und als praktische Seefahrtzeit anerkannt werden.
Die ETOA-Richtlinie gibt in Artikel IV vor, dass jeder ETOA ein Ausbildungsberichtsheft (TRB) führen muss. Dieses Berichtsheft, das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie herausgegeben wird, erhalten Sie im Handel unter der ISBN: 978-3-86987-909-3.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Ausbildungsberichtsheft.
Hier finden Sie die Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesverkehrsblatt (Heft 24 vom 31. Dezember 2018 auf Seite 883 ff).