Längere Arbeitszeiten
Die BG Verkehr hat zwei Allgemeinverfügungen zu Arbeits- und Ruhezeiten erneuert. Die Regelung ermöglicht flexible Arbeitszeitregelungen für Seeleute auf Fischereifahrzeugen und Schiffen in der saisonalen Ausflugsschifffahrt. Gegenüber den Vorgänger-Regelungen hat sich inhaltlich nichts verändert.
Die Regelung für die Küstenfischerei und für die Kleine Hochseefischerei ermöglicht ebenfalls längere Arbeitszeiten. Die Fischer müssen auch keine Übersicht die Arbeitsorganisation führen, wenn sie keinem regelmäßigen Wachrhythmus unterliegen.
Die Allgemeinverfügung für die saisonale Ausflugsschifffahrt gilt für Schiffe, die keinen Linienverkehr betreiben und für die keine gesetzliche Beförderungspflicht besteht. Die Regelung ermöglicht Jahresarbeitszeitkonten, das heißt Mehrarbeit in der Saison, die nach Abschluss der Saison durch Freizeit ausgeglichen wird.