Förderrichtlinie für Traditionsschiffe veröffentlicht
Traditionsschiffe sind ein bedeutendes Kulturgut in Deutschland und dienen der maritimen Traditionspflege. Da auf Traditionsschiffen Personen befördert werden, ist ein angemessenes Schiffssicherheitsniveau wichtig. Dazu hat das Bundesverkehrsministerium im letzten Jahr neue Vorgaben für Bau, Ausrüstung und Besatzung der Traditionsschiffe erlassen. Mit der jetzt veröffentlichten Förderrichtlinie will der Bund die Traditionsschiffseigner bei ihren Sicherheitsinvestitionen unterstützen und Anreize für die schnelle Umsetzung der neuen Vorgaben schaffen.
Eigentümer von Traditionsschiffen können ab sofort bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf finanzielle Unterstützung im Wege der Projektförderung stellen. Die BAV hat das entsprechende Antragsformular auf ihrer Website unter www.bav.bund.de veröffentlicht (dort unter "Förderprogramme", dann: "Förderprogramm für den Erhalt und sicheren Weiterbetrieb der Traditionsschifffahrt"). Die BAV bietet dort auch einen Fragen- und Antwortenkatalog zum Antragsverfahren. Die Anträge werden elektronisch über das Formularsystem "easy-Online" abgewickelt, wobei die Anträge zusätzlich mit Unterschrift schriftlich bei der BAV eingereicht werden müssen.
Förderfähig sind alle Ausgaben, die aufgrund neuer Anforderungen der am 14.3.2018 in Kraft getretenen "Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen" notwendig geworden sind. Ausgaben, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Regeln stehen, sind dagegen nicht förderfähig.
Für einen erfolgreichen Antrag muss der Eigner des Traditionsschiffes für eine turnusgemäße Erneuerungsbesichtigung durch die BG Verkehr gesorgt haben. Aus dem Besichtigungsbericht ergeben sich die neuen Vorgaben, die gefördert werden können. Der Schiffseigentümer muss dem Antrag Kostenvoranschläge für die Umsetzung dieser Vorgaben beifügen. Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, kann der Bund die beabsichtigten Umbaumaßnahmen im Wege der sogenannten Fehlbedarfsfinanzierung unterstützen. Wichtig ist, dass die Investitionen erst getätigt werden, wenn der Förderbescheid der BAV vorliegt.
Die Details der Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie.
Fragen zur Antragsstellung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAV:
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Schloßplatz 9, 26603 Aurich
Telefon: 04941/602-678 (Montag bis Freitag im Zeitraum 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
Fax: 04941/602-81799
E-Mail: Traditionsschiffe@bav.bund.de
Für Fragen zu den Besichtigungen und zu den Anforderungen der Schiffssicherheitsverordnung steht die Dienststelle Schiffsicherheit der BG Verkehr gerne zur Verfügung:
BG Verkehr/Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1, 20457 Hamburg
Tel.: 040/361 37-239 (Frau Oya Sönmez)
E-Mail: oya.sönmez@bg-verkehr.de