Fest eingebaute Gas-Feuerlöschsysteme

Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat eine überarbeitete Fassung des Rundschreibens MSC.1/Circ.1395/Rev.3 angenommen. Diese überarbeitete Fassung – MSC.1/Circ.1395/Rev.4 vom 13. Juni 2019 – möchte die Dienststelle Schiffssicherheit amtlich bekannt geben.

Das aktualisierte Rundschreiben, welches die bisherige Fassung ersetzt, enthält „Listen von Schüttgütern, die von einem fest eingebauten Gas-Feuerlöschsystem befreit werden können oder bei denen ein fest eingebautes Gas-Feuerlöschsystem unwirksam ist".

In der Bekanntmachung wird eine Übersicht der Ladungen gegeben, für die nach Regel II-2 10.7.1.4 SOLAS (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) eine Ausnahme, gegebenenfalls mit Auflagen, gewährt wird.

Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Andreas Herold
Dienststelle Schiffssicherheit / BG Verkehr
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20457 Hamburg

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