Reeder müssen Brennstoffverbräuche ihrer Schiffe dokumentieren

Auch die Seeschifffahrt muss (noch) umweltfreundlicher werden. Seit Anfang 2018 schreibt die EU den Reedern daher vor, die Emissionen ihrer Schiffe zu erfassen. Diese Vorgaben aus der sogenannten MRV-Verordnung werden jetzt durch neue Regeln der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO ergänzt. Wir erklären die Unterschiede zwischen beiden Systemen.

Seit 2018 gilt die Verordnung (EU) 2015/757 zur Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr. Diese Verordnung ist besser bekannt unter dem Kurz-Titel MRV, was die Abkürzung für Measuring, Reporting and Verification ist. Jetzt kommt ein neues System der IMO hinzu: das Data Collection System (kurz: DCS). In diesem Datensystem werden die Brennstoffverbräuche von Seeschiffen erfasst.

Beide Verfahren ähneln sich zwar und Reeder können einige der erhobenen Daten für beide Systeme verwenden. Es gibt aber auch Unterschiede. So überwachen zum Beispiel in Deutschland unterschiedliche Behörden die Einhaltung der Vorgaben.

Die wichtigsten Unterschiede haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Unter der Tabelle finden Sie ausführlichere Informationen zu beiden Verfahren.

Verfahren: EU-MRV-Seeverkehrsverordnung IMO DCS (Data Collection System)

Überwachung von

Kohlendioxidemissionen

Brennstoffverbrauch

Anwendung:

Ab 5000 BRZ
gewerbliche Fahrten von oder zu einem Hafen oder zwischen Häfen der Europäischen Gemeinschaft

Ab 5000 BRZ
Internationale Fahrt
(Es werden auch große Fischereifahrzeuge und Offshore-Errichterschiffe erfasst.)

Umsetzung mit:

durch eine Prüfstelle verifiziertes Monitoringkonzept

SEEMP (Schiffsenergieeffizienz-Managementplan) inkl. zweiter Teil, geprüft durch anerkannte Klassifikationsgesellschaft → Besichtigungsbericht oder Bestätigung der Klasse genehmigt durch Dienststelle Schiffssicherheit (bis 31.12.2018)

Beginn der Datenerfassung:

seit 1. Januar 2018

ab 1. Januar 2019

Datenübermittlung:

Emissionsbericht an Deutsche Emissionshandelsstelle (beim Bundesumweltamt) bis zum 30. April des Folgejahres

Übermittlung der Daten an Dienststelle Schiffssicherheit bis 01. April des Folgejahres
Eintragung dieser Daten in IMO-Datenbank durch Dienststelle Schiffssicherheit oder der von ihr beauftragten Klasse

Erste Übermittlung fällig am:

30. April 2019

1. April 2020

Weitere Informationen:

ISM-Rundschreiben 01/2018

ISM-Rundschreiben 05/2018

© Auf den Schirm, Mike Tamayo www.aufdenschirm.com / Rörd Braren Bereederungs- GmbH & Co. KG www.reedereibraren.de

EU-MRV-Seeverkehrsverordnung (Kohlendioxid-Emissionen)

Die EU-MRV-Seeverkehrsverordnung ((EU) 2015/757) findet Anwendung auf Schiffen mit Bruttoraumzahl von 5.000 und mehr, die gewerbliche Fahrten von oder zu einem Hafen oder zwischen Häfen der Europäischen Gemeinschaft durchführen. Die EU-Verordnung schreibt eine Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr mit einem durch eine Prüfstelle verifizierten Monitoringkonzept vor.

Auf Basis der erhobenen Daten wird jährlich ein durch eine akkreditierte Prüfstelle mit einer Konformitätsbescheinigung positiv bewerteter schiffsbezogener Emissionsbericht an die Deutsche Emissionshandelsstelle bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres übermittelt. Diese Emissionshandelsstelle ist beim Bundesumweltamt eingerichtet worden. Die Konformitätsbescheinigung ist an Bord mitzuführen.

Seit dem 1.1.2018 müssen Emissionen erfasst werden. Der erste Emissionsbericht ist am 30. April 2019 fällig.

Weitere Infos finden Sie in unserem ISM-Rundschreiben 01/2018.

IMO Data Collection System (Brennstoffverbräuche)

Die IMO hat das System zur Erfassung von Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen (DCS) für Schiffe in der internationalen Fahrt ab 5.000 BRZ beschlossen und in die Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens aufgenommen. Für die Umsetzung wurde dem SEEMP (Schiffsenergieeffizienz-Managementplan) ein zweiter Teil hinzugefügt: Der Plan zur Erfassung der Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen.

Für Seeschiffe unter deutscher Flagge reicht der Reeder den von ihm ergänzten SEEMP Teil II an eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft zur Prüfung ein. Die Klasse übermittelt ihren Besichtigungsbericht (Survey Report) oder ihre Anerkennungsbescheinigung (Confirmation of Compliance - Ship Fuel Oil Consumption Data Collection Plan) zur Genehmigung an die Dienststelle Schiffsicherheit der BG Verkehr, die eine entsprechende Bescheinigung für das Schiff ausstellt. Die Genehmigung durch die Dienststelle Schiffssicherheit muss bis zum 31.12.2018 erfolgen.

Die Reederei übermittelt die über das Jahr erfassten Daten an die Dienststelle Schiffssicherheit bis 1. April des Folgejahres. Die erste Übermittlung muss bis zum 1. April 2020 erfolgen.

Die jährlichen Daten über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff werden von der Dienststelle Schiffssicherheit oder über die von Ihr beauftragte Klasse in die Datenbank der IMO über den Verbrauch an ölhaltigem Brennstoff von Schiffen eingetragen. Hierzu erstellt die Dienststelle Schiffssicherheit für jedes Schiff unter deutscher Flagge eine Bescheinigung (Statement of Compliance - Fuel Oil Consumption Reporting) über die ordnungsgemäße Abgabe der Jahresverbrauchsmeldung an die IMO.

Weitere Informationen und Details zu den anzugebenden Daten und verschiedenen Messmethoden finden Sie in unserem ISM-Rundschreiben 05/2018.