Die Rechte von Reisenden auf See werden gestärkt

Zum Jahreswechsel wurden die Rechte von Reisenden auf See gestärkt: Der Anwendungsbereich der EU-Verordnung über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See (VO 392/2009) wurde ab dem 31.12.2018 erneut erweitert. Er erfasst nunmehr auch Schiffe in der auf 20 Seemeilen beschränkten Inlandsfahrt (Klasse B) im Sinne der EU-Fahrgastschiffsrichtlinie statt wie bisher lediglich Schiffe in der internationalen Fahrt sowie Schiffe in der unbeschränkten Inlandsfahrt (Klasse A).