Leitfaden zum Seearbeitsübereinkommen
Mit dem Internationalen Seearbeitsübereinkommen (MLC) hat die Internationale Arbeitsorganisation ILO verbindliche und weltweite Vorgaben festgelegt, mit denen Seeleute ein Recht auf angemessenes Arbeiten und Leben an Bord von Seeschiffen erhalten. Mit dem neuen englischsprachigen Leitfaden zu den sozialen Aspekten der MLC folgt nun eine praktische Anleitung für die Umsetzung der sozialen Vorgaben.
In dem Leitfaden wird erläutert, welche soziale Unterstützung zum Wohlergehen der Seeleute beiträgt. Eine wichtige Rolle im Alltag der Seeleute spielt die Nutzung des Internets an Bord und in den Häfen. Der Schutz von Minderjährigen und eine verlässliche Heuerzahlung - auch im Krankheitsfall - sind weitere Vorgaben, die unmittelbare Auswirkungen für die Seeleute haben.
Für Seeleute sind ihre Schiffe nicht nur ein Arbeitsort, sondern über große Zeiträume auch Ort, an dem sie ihre Freizeit verbringen. Seeleute aus den verschiedensten Nationen arbeiten und leben zusammen auf begrenztem Raum fern ab von Freunden und Familie. Der Leitfaden erläutert, dass diese schwierige Situation durch eine angemessene Unterkunft (z.B. gute Ausstattung, Lüftung, Heizung, adäquate Trennung des Schiffsbetriebs von den Schlafräumen), die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards (medizinische Ausstattung, sanitäre Anlagen, usw.) und die Rücksichtnahme auf persönliche Bedürfnisse (dazu zählen auch Orte für religiöse Tätigkeiten und Erholungs- und Freizeiträumlichkeiten) erleichtert werden kann. Auch der gesunden und ausgewogenen Ernährung und der Arbeitssicherheit muss an Bord Rechnung getragen werden.
Da Seeleute in der Regel nur kurze Zeit mit ihrem Schiff in einem Hafen verbleiben, ist es wichtig, dass ihnen die Orientierung an den immer neuen und fremden Orten erleichtert wird. Die Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen, z. B. Banken, Ärzte, Beratungsstellen, Einkaufsorte oder Freizeiteinrichtungen sowie soziale Einrichtungen (z. B. Seemannsmissionen) hat sich als wichtig erwiesen. Die Mitgliedsstaaten der ILO sollten daher die Finanzierung und Organisation der Sozialeinrichtungen an Land unterstützen.
Deutschland ist dem Seearbeitsübereinkommen (MLC) im Jahr 2013 verbindlich beigetreten. Mit dem deutschen Seearbeitsgesetz hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Übereinkommens im deutschen Recht verankert. Für alle Beteiligten der Umsetzung dieser Vorgaben hat die deutsche Flaggenstaatverwaltung ebenfalls einen ausführlichen und jüngst überarbeiteten Leitfaden zum Seearbeitsgesetz herausgebracht. Auf den Seiten der Rubrik "Besatzung" können Sie sich außerdem weiter zu diesem Thema informieren.