Die neue UVV Seeschifffahrt in der Praxis
Die Abgrenzung zwischen den staatlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz und den Regeln und Vorschriften, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) erlässt, fällt manchmal schwer. Denn die staatlichen Verordnungen zur Betriebssicherheit und zu den Arbeitsstätten decken schon fast alle Themen ab, die allgemein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen wichtig sind. Diese Vorschriften sind aber sehr abstrakt formuliert. Um die Umsetzung in die Praxis zu vereinfachen, hat die BG Verkehr bereits verschiedene Publikationen herausgebracht, an erster Stelle das Handbuch See.
Davon abgesehen gibt es aber für Seeschifffahrt und Fischerei Besonderheiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, die nicht durch staatliches Recht erfasst werden. Deswegen erließ die BG Verkehr nach einem langwierigen Erstellungs- und Genehmigungsverfahren eine eigene Unfallverhütungsvorschrift für diese Branche.
Auf einer Informationsveranstaltung Anfang September in Hamburg stellten Professor Werner Huth, der als ehemaliges Mitglied des Vorstandes die Entstehung dieser UVV maßgeblich begleitet hatte, sowie Martin Küppers und Kapitän Stephan Schinkel aus der Fachgruppe Seeschifffahrt der BG Verkehr die neue UVV See vor und beantworteten Fragen der Gäste. Hier eine kurze Zusammenfassung.
Fragen und Antworten - Bereich Seeschifffahrt
Warum reichen die verkehrsrechtlichen Vorschriften der Internationalen Maritimen Organisation (IMO) nicht aus?
Diese Vorschriften enthalten zwar auch einige Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes, decken aber nicht die Anforderungen ab, die sich aus den deutschen Arbeitsschutzvorschriften ergeben.
Stehen die Vorschriften der IMO über der UVV?
Diese Vorschriften ergänzen sich, es gibt keine widersprüchlichen Forderungen. Die IMO gehört zum internationalen „Verkehrsrecht“, die Unfallverhütungsvorschrift zum deutschen „Sozialrecht“.
Sagt die UVV Seeschifffahrt auch etwas zum Notfallmanagement?
Nein, dieser Bereich ist durch Schiffssicherheitsvorschriften abschließend geregelt.
Gilt die UVV Seeschifffahrt auch für Nassbagger?
Darauf gibt es keine generelle Antwort, da die Zuständigkeiten unterschiedlich geregelt sind. Gehört das Unternehmen zur BG Verkehr, gilt die UVV Seeschifffahrt, allerdings kann es sein, dass man wegen Besonderheiten spezielle Lösungen suchen muss. Unternehmen, die Schwimmbagger betreiben, gehören meist – aber nicht immer – zur BG Verkehr, Nassbagger, die von Land aus arbeiten, dagegen meist zur BG Bau.
Was gilt für Offshoreunternehmen?
Sie sind in der Regel bei der BG ETEM versichert, mit der wir eng zusammenarbeiten. Für die Errichterschiffe oder Versetzfahrzeuge ist mit wenigen Ausnahmen die BG Verkehr zuständig.
Steht ein Monteur oder Bauarbeiter, der auf einem Seeschiff arbeitet, unter dem Schutz der Unfallversicherung?
Grundsätzlich sind Beschäftigte von deutschen Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und erhalten somit im Versicherungsfall Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Leistungen sind trägerübergreifend definiert. Die von den zuständigen Unfallversicherungsträgern erlassenen Vorschriften können jedoch unterschiedlich sein. Wer auf einem Schiff tätig wird, muss die Regeln zur Unfallverhütung an Bord beachten.
Was tun, wenn Hafenstaatkontrolleure Veränderungen fordern, die der UVV See widersprechen?
Es gibt nationale Sonderregelungen in anderen Staaten, wie zum Beispiel den Code of Federal Regulations (CFR) in den USA, die beachtet werden müssen, wenn man sich in deren Hoheitsgewässern oder Häfen aufhält. Deswegen muss man vor Ort flexibel reagieren. Falls sich bestimmte Vorkommnisse wiederholen, unterstützen die BG Verkehr und die unter ihrem Dach arbeitende Dienststelle Schiffssicherheit gerne bei der Suche nach Lösungen. Die grundsätzliche Aufgabe der Hafenstaatkontrolle ist es, die Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen für die Seeschifffahrt zu überprüfen. Die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind kein Bestandteil der Hafenstaatkontrolle.
Darf man im Ausland Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe beschaffen, die nicht den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen?
Dies ist auf Seeschiffen in der Praxis manchmal unvermeidbar. Die neue UVV Seeschifffahrt sichert den Unternehmer dahingehend ab, dass er unter der Beachtung von in der UVV näher bestimmten Grundsätzen keinen Rechtsbruch begeht. In bestimmten Fällen muss der Unternehmer aber dokumentieren, dass er das Produkt einer qualifizierten Prüfung unterzogen hat.
Reicht zur Dokumentation die Ablage von Dokumenten auf dem Computer?
Ja, elektronische Dokumente haben Gültigkeit, es sein denn, es sind persönliche Unterschriften gefordert, zum Beispiel zur Bestätigung der Teilnahme an einer Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen.
Fragen und Antworten - Bereich Fischerei
Müssen Arbeitsschutzvorschriften auch eingehalten werden, wenn man keine Mitarbeiter beschäftigt?
Ja, die Unfallverhütungsvorschriften und damit auch die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten auch für den allein arbeitenden Unternehmer, wenn er bei der BG versichert ist. Denn auch jemand, der allein arbeitet, kann sich selbst und andere gefährden.
In der Fischerei ist oft nur ein Mann an Bord, der als Unternehmer versichert ist. Muss er sich nun selbst die Erlaubnis zum Betreten gefährlicher Räume ausstellen?
Nein, natürlich nicht. Man kann nicht alles zu Papier bringen und es geht auch nicht darum, Gefahren aufzubauschen. Wenn Arbeiten mit Gefährdungspotenzial anstehen, muss der Fischer aber wissen, wie er sich zu seiner eigenen Sicherheit am besten verhält. (Das hat er mit seiner Berufsausbildung und durch langjährige Erfahrung gelernt.) Im Idealfall sollte er das auch aufschreiben.
Warum definiert die UVV Fischereifahrzeuge mit Baujahr 1995 als neu?
Das war notwendig, weil mit dem zweiten Kapitel der UVV Seeschifffahrt Bauvorschriften aus der EU-Richtlinie 93/103/EG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit auf Fischereifahrzeugen umgesetzt werden. Die EU-Richtlinie unterscheidet bei bestimmten Anforderungen danach, ob es sich um ein vorhandenes oder ein neues Fischereifahrzeug handelt. Neue Fahrzeuge wurden hier mit dem Datum am oder nach dem 23. November 1995 definiert. Die genaue Definition befindet sich im Anhang zur UVV Seeschifffahrt.
Betrifft der Abschnitt über die Verkehrswege und den Zugang zum Schiff auch die Fischerei?
Ja, auch jeder Fischer muss für einen sicheren Zugang zu seinem Arbeitsplatz sorgen. Alle Vorschriften des ersten Kapitels der UVV Seeschifffahrt sind auch für die Fischerei verbindlich.
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Eine DGUV Regel für die Branche Seeschifffahrt und Fischerei ist in Vorbereitung. Die sogenannten Branchenregeln erklären anschaulich, welche Vorschriften Gültigkeit haben und wie man sie in die Praxis umsetzt. | |
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