Bundestag unterstützt nachhaltiges Schiffsrecycling
Seit den 1970er Jahren hat sich das Abwracken von Schiffen immer mehr von Europa nach Asien verlagert. Werften in Europa waren für große Seeschiffe zu klein geworden und teure Arbeitskräfte sowie strenge Umweltvorschriften trieben die Kosten immer mehr in die Höhe.
Anstatt in Werfen werden Schiffe in Asien oft an Stränden auseinandergenommen. Die Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Umweltverschmutzung, die von diesen Abwrackorten ausgeht, stehen schon länger international in der Kritik. Mit dem Hong Kong- Übereinkommen von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen hat die IMO Vorgaben und Regelungen geschaffen, das Recycling von Schiffen sicherer und umweltgerechter zu gestalten.
Das Übereinkommen findet keine Anwendung auf Schiffe unter 500 BRZ und solche Schiffe, die während ihrer gesamten Lebensdauer in nationaler Fahrt betrieben wurden. Diese Schiffe sollen aber ebenso nachhaltig und umweltschonend abgewrackt werden.
Sowohl die EU-Schiffsrecycling-Verordnung (EU SRR) als auch das deutsche Gesetz zur Ratifizierung des Übereinkommens sollen dazu beitragen, dass sich noch mehr Flaggenstaaten diesem Thema widmen und sich dem Übereinkommen anschließen. Das Übereinkommen wird erst in Kraft treten, wenn mindestens 15 Vertragsparteien mit insgesamt 40% der Welthandelstonnage das Übereinkommen ratifiziert haben und ihre Tonnage an recycelten Schiffen pro Jahr mindestens 3% der weltweiten Gesamttonnage an recycelten Schiffen ausmacht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit der Durchsetzung des Übereinkommens in Deutschland und auf deutschflaggigen Schiffen betraut.
Die Dienststelle Schiffssicherheit wird zukünftig auf der Grundlage von Besichtigungen eine Bescheinigung ausstellen, mit der ein vorhandenes, den IMO-Vorgaben entsprechendes Bestandsverzeichnis bescheinigt wird. Das Bestandsverzeichnis enthält eine Auflistung aller gefährlichen Materialien im Schiffskörper und in der Ausrüstung, ihr Standort und ihre Menge. Das Verzeichnis muss während der gesamten Betriebsdauer des Schiffes auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
Vor der Fahrt zur Recyclingeinrichtung führt die Dienststelle Schiffssicherheit eine abschließende Besichtigung durch und erklärt das Schiff mit einem weiteren Zeugnis als abwrackfähig. Bei Hafenstaatkontrollen wird das Schiff ebenfalls auf die Einhaltung des Übereinkommens hin überprüft.
Das BSH wird für die Zulassung nationaler Recyclingeinrichtungen zuständig sein. Vor dem Abwracken eines Schiffes erstellt die (deutsche) Recyclingeinrichtung einen Schiffsrecyclingplan, der vom BSH genehmigt wird.