LNG-Förderung
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ruft zum Einreichen von Förderanträgen für den Ein- und Umbau von Schiffsantrieben für verflüssigtes Gas (Liquefied Natural Gas - LNG) auf. Ab sofort können Reedereien Zuschüsse für Neu- und Umbauten von Schiffen mit LNG-Antrieb beantragen.
Bezuschusst wird der ausschließliche oder Dual-Fuel-Betrieb für Hauptmotoren von Neubauten oder bestehenden Seeschiffen. Die Schiffe müssen in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen, unter einer EU-Flagge fahren und mindestens 51% ihrer Betriebszeiten in europäischen Gewässern (einschließlich der jeweiligen Ausschließlichen Wirtschaftszonen) fahren.
Reedereien von solchen Schiffen können einen anteiligen Investitionszuschuss zu den Kosten des Einbaus einer LNG-betriebenen Maschine beantragen. Gefördert werden entweder die umweltschutzbezogenen Kosten (wenn sie getrennt ermittelbar sind) oder die Differenz der Kosten für LNG im Vergleich zu einer weniger umweltfreundlichen Investition. Nach der Förderrichtlinie bezuschusst das BMVI maximal 40% dieser Kosten. Bei mittleren Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Jahresumsatz) erhöht sich die Förderquote auf bis zu 50%, bei kleinen Unternehmen (max. 50 Mitarbeiter und 10 Mio. Jahresumsatz) sogar auf bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Die Förderanträge werden von der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) in Aurich bearbeitet. Die Förderanträge müssen bis zum 28. Februar 2018 über das elektronische Förderportal "easy-Online" gestellt werden und ausgedruckt mit Unterschrift bis zum 28. März 2018 bei der BAV eingereicht sein.
Nähere Informationen zum LNG-Förderprogramm und zum Antragsverfahren finden Sie:
- auf der Website der BAV,
- in der Förderrichtlinie vom 17.08.2017 und
- dem Ersten Aufruf zur Antragseinreichung vom 13.12.2017