Haftung

Aktuelle Informationen

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellt ab dem 01.11.2017 alle Haftungsbescheinigungen elektronisch aus und versendet sie elektronisch. Die elektronischen Haftungsbescheinigungen enthalten keine Unterschrift und kein Siegel des BSH mehr, aber neu einen QR-Code und eine Tracking Identification Number (TID).

Hier finden Sie die Muster für die elektronischen Haftungsbescheinigungen:

Antrag

Sie können ab sofort Anträge auf Ausstellung einer Haftungsbescheinigung für das kommende Versicherungsjahr (2018/2019) beim BSH stellen. Sollten Ihnen dafür aktuell noch erforderliche Unterlagen (z.B. Blue Cards) fehlen, können Sie diese gern nachreichen.

Die Antragsformulare für Haftungsbescheinigungen finden Sie unter www.deutsche-flagge.de/de/antraege-und-dokumente/antraege. Sie können nun alle Haftungsbescheinigungen per einfacher E-Mail beantragen. Originale müssen Sie nicht mehr übersenden.

Das BSH benötigt nur noch einen Antrag pro Schiff für die Ausstellung von Haftungsbescheinigungen für:

  • Öl als Bulkladung (nach dem Haftungsübereinkommen von 1992),
  • Bunkeröl (nach dem Bunkeröl-Übereinkommen von 2001) und
  • Wrackbeseitigung (nach dem Wrackbeseitigungsübereinkommen).

Für den Antrag auf eine Personenhaftungsbescheinigung (nach der Verordnung (EG) Nr. 392/2009) verwenden Sie bitte den separaten Antrag. 

Bitte beachten Sie:

  • Bitte geben Sie im Antragsformular eine zentrale E-Mail-Adresse an, an die das BSH die Unterlagen versenden kann. Der Versand erfolgt aus dem No-Reply-Postfach liability@bsh.de.
  • Sie müssen dem Antrag wie gewohnt die Blue Card und das ITC 69 bzw. das gültige PSSC beifügen. Wenn sich der eingetragene Eigentümer bzw. der Beförderer bei der Antragstellung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, muss er eine schriftliche oder elektronische Antragsvollmacht beifügen.
  • Sofern ein Zustellungsbevollmächtigter zu benennen ist (wenn das Schiff nicht die Bundesflagge führt und/oder der eingetragene Eigentümer bzw. der Beförderer keinen ständigen Wohnsitz oder Sitz in Deutschland hat), müssen Sie eine Zustellungsvollmacht  („Authorisation to receive Communication“) vorlegen; eine elektronische Kopie ist ausreichend.
  • Grundsätzlich wird der Gebührenbescheid an den eingetragenen Eigentümer bzw. den Beförderer erteilt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie einen abweichenden Gebührenschuldner benennen.
  • Wenn Sie den Antrag oder die Anlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache einreichen, müssen Sie eine Übersetzung eines  behördlich anerkannten Übersetzers beifügen. 

Wichtig

Bitte senden Sie die Antragsunterlagen (PDF-Dateien) per E-Mail an die E-Mail-Adresse folgender Funktionspostfächer:

  • nwrc@bsh.de für Haftungsbescheinigungen (Ölhaftung, Wrackbeseitigungshaftung)
  • plc@bsh.de für Personenhaftungsbescheinigungen

Bitte verwenden Sie keine personenbezogenen BSH-E-Mail-Adressen, da die Bearbeitung nur aus den oben genannten Funktionspostfächern gewährleistet wird. 

Erteilung der Haftungsbescheinigungen

Sie erhalten von nun an die Haftungsbescheinigungen mit dazu gehörenden Dokumente ausschließlich per E-Mail vom BSH aus dem No-Reply-Postfach liability@bsh.de; dieser E-Mail sind folgende Dokumente angehängt:

  • das Anschreiben,
  • die Haftungsbescheinigung,
  • der Gebührenbescheid,
  • der "Information Letter", ein erläuterndes Begleitschreiben, aus dem hervorgeht, wie die Echtheit und Gültigkeit der elektronischen Bescheinigung verifiziert werden kann.

Verifizierung elektronischer Haftungsbescheinigungen

Die Verifizierung von elektronischen Haftungsbescheinigungen erfolgt bei Hafenstaatkontrollen oder anderen Überprüfungen über http://www.deutsche-flagge.de/de/zeugnisse-verifikation/e-certificates. Mit dem QR-Code erreichen Sie die Deutsche-Flagge-Website; nach Eingabe der Tracking Identification Number (TID), die Sie auf der Haftungsbescheinigung finden, öffnet sich das Dokument.

Alle vor dem 01.11.2017 in Papierform ausgestellten Haftungsbescheinigungen behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Cordes, Tel.: +49 40-3190 7437 oder
  • per E-Mail an das Funktionspostfach nwrc@bsh.de
  • nur im Notfall: Maritime Hotline, Tel.: +49 40-3190 7777.