Deutsche Flagge erstattet volle Lohnnebenkosten der Reeder

Die deutsche Flagge ist seit dem 1. Januar noch wettbewerbsfähiger. Reeder können sich ihre gezahlten Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung voll erstatten lassen. Von dieser Förderung des Bundes profitieren vor allem Reedereien, die Schiffe unter deutscher Flagge im internationalen Seeverkehr betreiben und für ihre Seeleute Sozialversicherungsabgaben in Deutschland zahlen.

Bis zum letzten Jahr zahlte der Bund den Reedereien auf Antrag feste, pauschalisierte Zuschüsse zur Deckung ihrer Lohnnebenkosten. Seit Anfang 2017 können Seeschifffahrtsunternehmen Zuschüsse in Höhe ihrer Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für ihre europäischen Seeleute beantragen. Neu ist auch, dass Reedereien mit Schiffen unter der Flagge eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates, die in einem deutschen Seeschiffsregister eingetragen sind, Lohnnebenkosten erstattet bekommen, wenn ihre Seeleute im Rahmen der Ausstrahlung in der deutschen Sozialversicherung versichert sind.

Reedereien können beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie einen Antrag auf Erstattung der Lohnnebenkosten für das Jahr 2017 stellen. Die genauen Förderbedingungen sind in der Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt vom 28.10.2016 enthalten.

Die Erstattung der vollen Lohnnebenkosten ist der letzte Baustein eines Maßnahmenpaketes der Bundesregierung, mit der die Ausbildung und Beschäftigung am Schifffahrtsstandort Deutschland gestärkt werden soll.

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