Mehr Zeit für den Einbau von Ballastwasserbehandlungsanlagen

Am 8. September 2017 wird das internationale Ballastwasser-Übereinkommen in Kraft treten. Neubauten mit einer Größe von über 400 BRZ müssen ab dann eine zugelassene Ballastwasserbehandlungsanlage an Bord haben. Fahrende Schiffe müssen nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens spätestens bei der nächsten Erneuerung des IOPP-Zeugnisses nachgerüstet werden. Die deutsche Flagge ermöglicht es jetzt den Reedern bis zum 8.9.2017, ihr IOPP-Zeugnis schon vor Ablauf der Gültigkeit zu erneuern, um während der 5-jährigen Laufzeit des Zeugnisses genügend Zeit für die Nachrüstung zu haben.

Reeder können damit für ihre Schiffe unter deutscher Flagge das IOPP-Zeugnis von der Laufzeit der anderen Schiffssicherheitszeugnissen und damit vom Klasse-Lauf zu entkoppeln.

Reedereien, die ihr IOPP-Zeugnis frühzeitig erneuern wollen, wenden sich bitte an die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem ISM-Rundschreiben 03/2016. Bitte beachten Sie auch unsere Informationen zu den Übergangsfristen zum Einbau von Ballastwasser-Behandlungsanlagen.

MS Cellus (groß)