Finanzausschuss empfiehlt Entlastung der Reeder bei der Lohnsteuer

Am 13. Januar hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes für Seeleute auf deutschflaggigen Schiffen von derzeit 40% auf 100% empfohlen. Der Ausschuss folgt damit einem Antrag des Bundesrates vom 25. September 2015 (BT-Drs. 18/6679). Darüber hinaus plädiert der Ausschuss für die Streichung der sog. 183-Tage-Regelung. Bisher können Reeder nur dann vom Lohnsteuereinbehalt für Seeleute profitieren, die in einem mehr als 183 Tage dauernden zusammenhängenden Heuerverhältnis stehen. Der Wegfall dieser Regelung reduziere den Verwaltungsaufwand und erhöhe die Flexibilität der Schifffahrtsunternehmen bei der Besetzung der Schiffe, so der Finanzausschuss.

Mit der Gesetzesänderung soll das seemännische Know-how für die maritime Wirtschaft und insbesondere die Beschäftigung von Seeleuten auf Schiffen unter deutscher Flagge gesichert werden. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetzesvorhaben noch beschließen.