Änderungen bei der Schiffsbesetzung

Seit dem 1. Juli gelten neue Vorgaben bei der Besetzung von Schiffen unter deutscher Flagge: Auf größeren Schiffen muss nur noch der Kapitän und ein Offizier EU-Staatsbürger sein. Außerdem entfällt die gesetzliche Vorgabe des Schiffsmechanikers.

Die Änderung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, mit dem die Bundesregierung die Attraktivität der deutschen Flagge erhöhen will. Nachdem vor kurzem die Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes von 40 auf 100% in Kraft getreten ist, folgte am 1. Juli die Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung. Neu ist die Reduzierung der Zahl der vorgeschriebenen EU-Offiziere: Waren bisher bei großen Schiffe bis zu 4 EU-Offiziere verpflichtend, müssen die deutschen Reeder auf ihren Schiffen über 8.000 BRZ nur noch einen EU-Offizier fahren. Unverändert geblieben ist dagegen die Vorgabe eines EU-Kapitäns auf allen Schiffen unter deutscher Flagge.

Schiffsbesetzung (klein)

Ab 1. Juli ist zudem die Verpflichtung weggefallen, einen Schiffsmechaniker an Bord zu haben. Der Verband Deutscher Reeder hat sich für seine Mitgliedsunternehmen verpflichtet, die bestehenden ungekündigten, unbefristeten Arbeitsverhältnisse von Schiffsmechanikern nicht in Frage zu stellen und weiterhin Ausbildungsplätze für Schiffsmechaniker zur Verfügung zu stellen.

Die Änderungen erfolgten durch die Erste Verordnung zur Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung, die am 17. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Nach vier Jahren soll evaluiert werden, welche Auswirkungen die Neuerung unter anderem auf das maritime know how in Deutschland hat.Die BG Verkehr stellt kurzfristig auf Antrag geänderte Schiffsbesatzungszeugnisse in elektronischer Form aus.