Ab sofort 100% Lohnsteuereinbehalt

Die geplante Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes von 40% auf 100% für die deutsche Flagge ist Realität geworden: Ab sofort brauchen Reeder für ihre Seeleute, die auf Handelsschiffen unter deutscher Flaggen fahren, keine Lohnsteuer mehr an das Finanzamt abführen.

Grundlage für die Änderung ist das "Gesetz zur Änderung des Einkommenssteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehaltes in der Seeschifffahrt". Durch das Gesetz ist auch die bisherige 183-Tage-Regelung entfallen. Besatzungsmitglieder müssen nicht mehr in einem 183 Tage dauernden Heuerverhältnis stehen, damit ihr Reeder den Steuervorteil nutzen darf.

Bild Deutscher Bundestag/Katrin Neuhauser (klein)

Die Europäische Kommission hat am 3. Mai ihre Zustimmung zu dieser Beihilfe erklärt. Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Bundesgesetzblatt ist die Neuregelung offiziell in Kraft getreten.Mit dem Gesetz lösen die Bundesregierung und die Länder ihr Versprechen ein, die deutsche Flagge wettbewerbsfähiger zu machen. Die Reeder ziehen bei ihren Seeleuten wie bisher die volle Lohnsteuer von der Heuer ab, dürfen dann aber diese Lohnsteuer für sich einbehalten. Damit werden die deutschen Reeder gegenüber vielen Schifffahrtsunternehmen im Ausland gleichgestellt, die keine Lohnsteuer für ihre Seeleute zahlen müssen.

Die Reeder dürfen den vollen Lohnsteuereinbehalt erstmals für den Lohnzahlungszeitraum Juni 2016 anwenden.