Keine Kabotage-Genehmigungen mehr erforderlich

Ab sofort entfällt die bisherige Verpflichtung für Kabotage-Genehmigungen für den Einsatz von Schiffen unter Nicht-EU-Flaggen innerhalb der deutschen Küstengewässer. Grund dafür ist das Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung.

Bisher benötigten Reedereien für Kabotage-Fahrten ihrer Schiffe unter Nicht-EU-Flaggen (Ausnahme: Norwegen) eine Genehmigung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Kabotage ist das Befördern von Personen oder Gütern mit Schiffen unter ausländischer Flagge von einem Ort zu einem anderen Ort im deutschen Hoheitsgebiet unter Nutzung der deutschen Küstengewässer (12-Seemeilen-Bereich) und gegen Entgelt.

Die Verpflichtung zu Kabotage-Genehmigungen ist mit dem Inkrafttreten der Bürokratieentlastungsverordnung am 14.12.2024 entfallen. Mit dieser Rechtsvorschrift ist die bisherige Verordnung über die Küstenschifffahrt (KüSchV), die bisher Grundlage für die Kabotage-Genehmigungen war, aufgehoben worden.