Heuerverträge im Fokus der Hafenstaatkontrolle

Vom 1. September bis zum 30. November nehmen Hafenstaatkontrolleure besonders Heuerverträge und die ordnungsgemäße Zahlung von Heuern an Seeleute unter die Lupe. Mit ihrer diesjährigen "Concentrated Inspection Campaign" überprüfen die Staaten der Pariser und der Tokioter Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle, ob die Vorgaben des Seearbeitsübereinkommens eingehalten werden. (03.09.2024)

Mit ihrer aktuellen Schwerpunkt-Besichtigungskampagne – auf Englisch "Concentrated Inspection Campaign" – untersuchen Hafenstaatkontrolleure im Bereich des Paris MoU und Tokyo MoU seit dem 1. September Seeschiffe und ihre Besatzungen besonders auf das Einhalten der Vorgaben zu Heuerverträgen und zur regelmäßigen Zahlung von Heuern. Außerdem checken die Kontrolleure, ob die Reedereien die vorgeschriebenen finanziellen Sicherheiten für die Heimschaffung ihrer Seeleute hinterlegt haben.

In Deutschland ist die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr für die Hafenstaatkontrolle zuständig. Die Hafenstaatbesichtiger der Dienststelle, die alle früher selbst zur See gefahren sind, wurden für die Besichtigungskampagne besonders geschult. Für ihre Schwerpunkt-Kontrollen verwenden die Besichtigerinnen und Besichtiger speziell ausgearbeitete einheitliche Fragebögen.

Stellen die Kontrolleure bei einem Schiff fest, dass nicht alle Vorgaben erfüllt sind, muss der Reeder diese Mängel innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums beheben. Bei schwerwiegenden oder übermäßig vielen Mängeln kann das Schiff sogar festgehalten werden. Die Sekretariate der Pariser und der Tokioter Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle veröffentlichen jede Festhaltung eines Schiffes auf ihren Websites parismou.org und www.tokyo-mou.org.

Die Schwerpunkt-Kampagnen finden jedes Jahr über einen Zeitraum von drei Monaten von September bis November statt und werden im Rahmen der regulären Hafenstaatkontrollen durchgeführt.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Besichtigungskampagne von Paris und Tokyo MoU sowie den Fragebogen finden Sie in der gemeinsamen Pressemitteilung.