Gebühren

Änderung der Gebührenverordnung in Kraft

Im Zuge der Gebührenrechtsreform sind mit Wirkung vom 01. Oktober 2024 auch die Gebühren des BSH in die Besondere Gebührenverordnung des BMDV (BMDV-WS-BesGebV) integriert worden. Diese enthält nun neu in der Anlage 4 die Gebühren des BSH und in der Anlage 5 die Gebühren der Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr. Dabei wurden einige Gebühren für den Bereich des BSH angepasst. Die alte BSH-Gebührenverordnung gilt nur noch für „Altfälle“ und soll aufgehoben werden. 

Wir werden den Gebührenrechner sowie weitere entsprechende Angaben zu Gebühren auf dieser Website zeitnah anpassen.