EU-Sanktionen gegen russische "Schattenflotte"
Am 16. Dezember 2024 haben die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder das 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Diese neuen Zwangsmaßnahmen zielen vor allem darauf ab, gegen die russische "Schattenflotte" vorzugehen und die Umgehung von Sanktionen zu bekämpfen. Konkret sanktioniert die EU nunmehr insgesamt 79 Schiffe. Diese Schiffe sind größtenteils der russischen "Schattenflotte" zuzurechnen, die am Transport von russischem Erdöl, Waffenlieferungen oder der Unterstützung des russischen Energiesektors beteiligt sind.
Diese Schiffe dürfen keine EU-Häfen anlaufen. Auch das Erbringen von Dienstleistungen für diese Schiffe wie beispielsweise Bunkerung, Schiffsversorgung, Schiffsbesetzung, (Seeleute-)Vermittlung, Frachtverladung und -entladung, Schleppdienste und Finanzhilfen ist verboten. Der Artikel 3s Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält alle verbotenen Dienstleistungen. Die 79 betroffenen Schiffe sind im Anhang XLII der Verordnung aufgelistet. Die Verordnung sieht zudem in Artikel 3f Absatz 1 das Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, die Lieferung oder Verbringung der im Anhang XVI aufgelisteten Güter der Seeschifffahrt nach Russland vor.
Mit den Sanktionen reagiert die EU auf die russische Annexion der Krim im Jahr 2014 und die groß angelegte Invasion Russlands in die Ukraine seit dem 24. Februar 2022.
Im Juni 2024 hatte die EU mit ihrem 14. Sanktionspaket erstmals auch Zwangsmaßnahmen gegenüber einzelnen Schiffen eingeführt, die zu Russlands Krieg gegen die Ukraine beitragen. Die EU verfolgt damit mehrere Ziele:
- Die Kosten für Russland sollen steigen, da mit diesen Schiffen keine üblichen Geschäfte mehr in der EU oder mit EU-Unternehmen getätigt werden dürfen.
- Die Zahl der Schiffe der russischen "Schattenflotte", die russisches Rohöl transportieren können, soll verringert werden.
- Die Risiken, die von den oft veralteten und nicht ausreichend versicherten Schiffen der "Schattenflotte" für die Sicherheit des Seeverkehrs und die Meeresumwelt ausgehen, sollen verringert werden.
Mehr Informationen zu den EU-Sanktionen gegen Russland finden Sie auf den Websites:
- des Europäischen Rates (auf Deutsch),
- der Europäischen Kommission (auf Englisch),
- des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (auf Deutsch).