Zukunftskommission Fischerei: Kleinere Flotte
Der jetzt vorgelegte 64 Seiten umfassende Abschlussbericht der Zukunftskommission Fischerei – abgekürzt: ZKF – enthält für den Bereich Meeresfischerei zahlreiche Empfehlungen. So empfiehlt die ZKF, die Kapazitäten der Fischereieiflotte anzupassen, sprich: die Zahl der Fischereifahrzeuge zu reduzieren. Speziell die Krabbenfischer-Flotte soll um mindestens 30% verkleinert werden. Die ältesten und aus Umwelt- und Sicherheitsgründen kritischsten Fahrzeuge sollen zuerst aus der Flotte ausscheiden.
Außerdem soll die Fischereiflotte modernisiert und dekarbonisiert werden. Dazu sollen unter anderem die beiden Projekte "Kutter der Zukunft" der Hochschule Emden-Leer sowie des Thünen-Instituts für Ostseefischerei gefördert werden. Deutschland soll außerdem einen "vereinfachten Kreditzugang und mögliche Investitionsbürgschaften für den Kauf neuer CO2-neutraler Fahrzeuge" prüfen, um Fischern den Bau neuer Fischkutter zu ermöglichen.
Im Bereich der Ausbildung empfiehlt die ZKF, "die Ausbildung im Fischereibereich und den Erwerb nationaler sowie internationaler Fischereipatente miteinander zu verknüpfen und damit zu vereinfachen." Für das in Mecklenburg-Vorpommern neu angebotene Ausbildungsprogramm zum Fachwirt Fischerei und Meeresumwelt“ (umgangssprachlich "Sea Ranger" oder "Meeresförster" genannt) empfiehlt die ZKF eine Anschubfinanzierung. Insgesamt soll die Fischerei-Ausbildung stärker auf den Bereich Meeresumwelt und -naturschutz ausgerichtet werden, um Fischern zusätzliche Einkommensquellen zu ermöglichen.
Die ZKF empfiehlt zu prüfen, welche Arten der Meeresfischerei in Offshore-Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone zugelassen werden können. Dies solle bereits bei der Planung von Windparks berücksichtigt werden.
Der tiefgreifende Wandel in der Küstenfischerei soll durch eine neue „Informations-und Koordinierungsstelle Transformation Fischerei“ (IKTF) beim Thünen-Institut begleitet und unterstützt werden. Das Ziel der neuen Stelle ist es, alle am Transformationsprozess beteiligten Akteure zu vernetzen und den Technologie-und Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Fischerei sowie innerhalb der Fischerei zu unterstützen.
Die ZKF empfiehlt, die Einnahmen aus den Versteigerungserlösen zukünftiger Windparkflächen nach § 58 Abs. 2 Windenergie-auf-See-Gesetz („Fischereikomponente“) unter anderem für die Kapazitätsanpassung der Fischereiflotte, die Realisierung der beiden Projekte "Kutter der Zukunft" und für die Anschubfinanzierung "Meeresförster" zu nutzen.
Der Abschlussbericht der ZKF hat auch deswegen eine große Bedeutung, da die zukünftige Regierungskoalition auf Bundesebene aus CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom 9.4.2025 erklärt, dass man die Fischerei entsprechend der Empfehlungen der Zukunftskommission Fischerei und der Leitbildkommission Ostseefischerei stärken wolle.
Die 38-köpfige ZKF hatte sich am 19. März 2024 konstituiert und in sieben Arbeits-, drei Redaktionssitzungen und zahlreichen Arbeitsgruppen-Treffen konkrete Empfehlungen erarbeitet. Ihren Abschlussbericht hat die ZKF am 8. April dieses Jahres vorgelegt.